BG Mürzzuschlag (605), Aktenzeichen 5 S 16/19z
Schuldenregulierungsverfahren
18.05.1981
Bekannt gemacht am 6. August 2019
- Schuldner:
- Ing. Karner
- Vorname:
- Marcus
technischer Angestellter
Brahmsweg 66/4
8670 Krieglach
Gebdat: 18.05.1981
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.08.2019
Anmeldungsfrist: 14.10.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 28.10.2019
um: 09.50 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 53,4 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
53,4 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 5,34 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto frei zu verfügen.
Beschluss vom 6. August 2019
Bekannt gemacht am 14. Oktober 2019
- Verlegung:
- Die für den 28.10.2019 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 11.11.2019
um: 10.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
Beschluss vom 14. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 11. November 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 11.11.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 11. November 2019
Bekannt gemacht am 26. November 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 25. November 2019
Ausdruck vom: 27.04.2024 01:49:02 MESZ