LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 19 S 19/21y
Konkursverfahren
299166a
Bekannt gemacht am 18. Mai 2021
- Firmenbuchnummer:
- FN 299166a
- Schuldner:
- Lucky Bird Sportwetten GmbH
Amraser Straße 73
6020 Innsbruck
FN 299166a
- Masseverwalter:
- HÖSS Fabian Dr.
Sillgasse 12/IV
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512/58 30 74
E-Mail: office@kanzlei-tirol.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.05.2021
Anmeldungsfrist: 02.08.2021
- Tagsatzung:
- Datum: 16.08.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 18. Mai 2021
Bekannt gemacht am 21. Mai 2021
- Unternehmen:
- Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Gemäß § 114 a Abs. 2 IO.
Beschluss vom 21. Mai 2021
Bekannt gemacht am 27. August 2021
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. KSV, Kreditschutzverband von 1870, 6020 Innsbruck, Templstraße 30
2. AKV, Alpenländischer Kreditorenverband - Tirol, 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 6
3. ÖVC, Österreichischer Verband Creditreform, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 34
Beschluss vom 27. August 2021
Bekannt gemacht am 6. Oktober 2021
- Tagsatzung:
- Datum: 29.11.2021
um: 10.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 6. Oktober 2021
Bekannt gemacht am 5. April 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 16.05.2022
um: 11.05 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 5. April 2022
Ausdruck vom: 09.12.2023 16:42:40 MEZ