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07.11.1945

Bekannt gemacht am 10. März 2020
Schuldner:
Malkovsky
Vorname:
Maria
Angerstraße 8/12
8230 Hartberg
Gebdat: 07.11.1945
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/ 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.03.2020
Anmeldungsfrist: 23.04.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 07.05.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 36,13 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 36,13 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 3,613 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 10. März 2020

Bekannt gemacht am 25. März 2020
Verlegung:
Die für den 07.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 18.06.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock

Beschluss vom 25. März 2020

Bekannt gemacht am 29. April 2020
Text:
M I T T E I L U N G
M A S K E N P F L I C H T !

In gegenständlicher Insolvenzsache wird bezugnehmend auf die für den 18. Juni 2020, 10:00 , Zimmer 101 bei diesem Gericht anberaumte Tagsatzung auf die bestehende
Maskenpflicht wie nachstehend hingewiesen.

Im Bezirksgericht Fürstenfeld ist zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken verpflichtend!
Eine solche Maske ist mitzubringen.
Sollten Sie über keine Maske verfügen, ist ein Tuch oder ein Schal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Da das Bezirksgericht Fürstenfeld nur über ein beschränktes Kontingent an Masken verfügt, wird um Verständnis ersucht, dass eine Ausgabe von Masken nicht garantiert werden kann.

R I S I K O G R U P P E !
Sollten Sie der Risikogruppe angehören, haben Sie dies umgehend unter Vorlage eines ärztlichen Attestes dem Gericht bekannt zu geben, andernfalls eine Nichtteilnahme an der Tagsatzung nicht entschuldigt ist.

ACHTUNG!
Wird Personen, die sich weigern einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, der Zugang verweigert, gehen Säumnisfolgen in diesem Fall zu ihren Lasten. Es ist auch zu sämtlichen Personen im Gerichtsgebäude ein ausreichender Abstand von zumindest 1 Meter einzuhalten.
Beschluss vom 29. April 2020

Bekannt gemacht am 29. Mai 2020
Text:
Der Zahlungsplan wird von der Schuldnerin aufgrund der Geltendmachung eines Absonderungsrechts der BAWAG P.S.K. wie folgt modifziert:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 24,87 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: Die Pfandrechtsgläubigerin erhält 2 Jahre lang den pfändbaren Einkommensteil; dann erhalten die Insolvenzgläubiger
24,87 % innerhalb von 3 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts in Form von 6 Teilquoten zu je 4,145 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage
Beschluss vom 28. Mai 2020

Bekannt gemacht am 21. August 2020
Tagsatzung:
Datum: 07.10.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30,77 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: Die Pfandrechtsgläubigerin erhält 2 Jahre lang den pfändbaren Einkommensteil; dann erhalten die Insolvenzgläubiger 30,77 % innerhalb von 3 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts in Form von 6 Teilquoten zu je 5,128 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 20. August 2020

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2020
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 31.12.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 7. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 9. Oktober 2020
Text:
B e r i c h t i g u n g:

Das Abschöpfungsverfahren wird am 7.10.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 9. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 30. Oktober 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 30. Oktober 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 04:00:28 MESZ