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455403k 09.12.1972

Bekannt gemacht am 27. Oktober 2021
Firmenbuchnummer:
FN 455403k
Schuldner:
Trailovic Krzysztof, Inh. d. SELEKTRON e.U.
Kopalgasse 14-28/35/15
1110 Wien
FN 455403k, Gebdat: 09.12.1972
Masseverwalter:
LESIGANG Michael Dr.
Landstraßer Hauptstraße 82
1030 Wien
Tel.: 715 25 26, Fax: 715 25 26 27
E-Mail: michael@lesigang.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.10.2021
Anmeldungsfrist: 01.12.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 15.12.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 27. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 12. November 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 12. November 2021

Bekannt gemacht am 14. März 2023
Tagsatzung:
Datum: 26.04.2023
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 100% in 5 Jahren

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. März 2023

Bekannt gemacht am 26. April 2023
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 1. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 % Quote,
zahlbar wie folgt:

-50 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP, wobei

1. das Erfordernis hiefür sowie für die Bezahlung aller Masseforderungen einschließlich aller Verfahrenskosten samt Eintragungsgebühr für das Pfandrecht bis 25.05.2023 bei sonstiger Versagung der Bestätigung des SP beim IV zu erlegen ist, und

2. die Eintragung eines Pfandrechtes wie unter 2.1. für die Gläubiger ob der im jeweiligen Alleineigentum des Krzysztof Trailovic, geb 1972-12-09, stehenden Liegenschaften EZZ 51 und 489 je der Katastralgemeinde 05202 Ebergassing unter Anmerkung der Simultanhaftung bis 31.08.2023 bei sonstiger Versagung der Bestätigung des SP Voraussetzung ist;
-weitere 50 % in 5 gleichen Raten zu je 10 % binnen 1, 2,3,4 und 5 Jahren jeweils ab Annahme des SP.

2. Der Schuldner erklärt seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung, dass aufgrund des zu 38 S 84/21m des Handelsgerichtes Wien angenommenen Sanierungsplanes, ohne sein weiteres Wissen und ohne seine Einwilligung
2.1. zugunsten der Gläubiger ein Pfandrecht im Sinne des § 157h Abs 3 IO im Höchstbetrag von EUR 110.000,-- zur Sicherung der Erfüllung des SP zu 38 S 84/21m des Handelsgerichtes Wien ob der im jeweiligen Alleineigentum des Krzysztof Trailovic, geb 1972-12-09, stehenden Liegenschaften EZZ 51 und 489 je der Katastralgemeinde 05202 Ebergassing unter Anmerkung der Simultanhaftung einverleibt sowie die alleinige Berechtigung des zu 38 S 84/21m des Handelsgerichtes Wien bestellten Treuhänders, über die Hypothek mit Wirkung für und gegen die Gläubiger zu verfügen, angemerkt wird,
2.2. der Insolvenzverwalter Dr Michael Lesigang, RA, zum Treuhänder der Gläubiger bestellt wird, mit dem Auftrag, für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Teilquote auch nur eines einzelnen Gläubigers die Liegenschaften zugunsten der Gläubiger zu verwerten und den verbleibenden, zugewiesenen Erlös (nach Abzug aller Spesen) an die Insolvenzgläubiger zu verteilen.

Beschluss vom 26. April 2023

Bekannt gemacht am 13. Juni 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 26.04.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 50 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes;
b) je 10 % binnen 1,2,3,4 und 5 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes (Ende: 26.4.2028);
c) der Insolvenzverwalter Dr. Michael Lesigang, Rechtsanwalt in Wien wird zum Treuhänder für die Gläubiger mit dem Auftrag bestellt, für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Teilquote - auch nur eines einzelnen Gläubigers - die Liegenschaften zugunsten der Gläubiger zu verwerten und den verbleibenden zugewiesenen Erlös (nach Abzug aller Spesen) an die Insolvenzgläubiger zu verteilen.
Beschluss vom 13. Juni 2023

Bekannt gemacht am 10. Juli 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 26.04.2028
Beschluss vom 10. Juli 2023
Ausdruck vom: 04.07.2025 11:20:10 MESZ