zur Navigation
02.06.1950

Bekannt gemacht am 13. Jänner 2016
Schuldner:
Obradovic
Vorname:
Angelina
Amraserstr. 120/16
6020 Innsbruck
Gebdat: 02.06.1950
Beteiligter:
SCHULDENBERATUNG TIROL
Dr. Eva Maria Wendl-Söldner
Wilhelm-Greil-Str. 23/5
6020 Innsbruck
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 13.01.2016
Anmeldungsfrist: 11.03.2016
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 12.04.2016
um: 10.00 Uhr
Ort: Z. 3.15, Brunecker Straße 3, 6020 Innsbruck
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: angeboten werden 30,25 %, zahlbar binnen fünf Jahren in zehn gleichen halbjährlichen Raten, beginnend sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplans
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Die Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten. Forderungsanmeldungen (mit Ausnahme jener im elektronischen Weg) sind, sofern sie im Postweg übermittelt werden, zweifach einzubringen (ebenso die dazugehörigen Beilagen).
Text:
Es wird festgestellt, dass es sich beim ggstl. Schuldenregulierungsverfahren um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung handelt (§ 220a IO).
Beschluss vom 13. Jänner 2016

Bekannt gemacht am 8. April 2016
Text:
Der Zahlungsplanvorschlag wird von der Schuldnerseite wie folgt VERSCHLECHTERT:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote in Höhe von 9,08 % binnen fünf Jahren in zehn gleichen halbjährlichen Teilquoten. Die Fälligkeit der 1. Teilquote tritt 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplans ein.
Beschluss vom 8. April 2016

Bekannt gemacht am 13. April 2016
Text:
Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Masseverwalter:
Prof.Mag. Mirko Tomas
Perlachweg 369
6073 Sistrans
Tel.: 0512/379822
Text:
Der Schuldnerin wird die Eigenverwaltung beschränkt.
Der Geschäftskreis des Insolvenzverwalters ist auf folgende Tätigkeit beschränkt:
Abklärung, ob Vermögenswerte der Schuldnerin bzw. allfällige Erbansprüche im Ausland bestehen
Die Postsperre gemäß § 78 IO tritt nicht in Kraft.
Beschluss vom 13. April 2016

Bekannt gemacht am 9. März 2017
Tagsatzung:
Datum: 11.04.2017
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 3.15, Brunecker Straße 3
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 9. März 2017

Bekannt gemacht am 6. April 2017
Text:
Die Schuldnerseite bietet folgenden Zahlungplan an:
Die Gläubiger erhalten 10,41% binnen fünf Jahren in zehn gleich hohen, halbjährlichen Teilquoten, deren erste sechs Monate nach Annahme dieses Zahlungsplans fällig ist.
Beschluss vom 6. April 2017

Bekannt gemacht am 7. April 2017
Abberaumung:
Die für den 11.04.2017 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Ein neuer Termin wird bekanntgegeben, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Beschluss vom 7. April 2017

Bekannt gemacht am 4. Februar 2021
Text:
Die Tätigkeit des bisherigen Insolvenzverwalters Prof. Mirko Tomas wird für beendet erklärt.
Masseverwalter:
Mag. Christian PESL Rechtsanwalt
Südtirolerplatz 8/1
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/587481, 587482, Fax: 0512/587481
E-Mail: office@nagele-pesl.at
Der Geschäftskreis des Insolvenzverwalters ist auf folgende Tätigkeiten beschränkt:
Verwertung der schuldnerischen Liegenschaft in Serbien
Beschluss vom 4. Februar 2021

Bekannt gemacht am 16. Februar 2021
Text:
Die Anschrift der Schuldnerin wie folgt geändert hat:
6020 Innsbruck, Kapuzinergasse 43
Beschluss vom 16. Februar 2021

Bekannt gemacht am 12. Juli 2021
Text:
Die Anschrift der Schuldnerin hat sich wie folgt geändert:
Stadtplatz 31/3, 5230 Mattighofen
Beschluss vom 12. Juli 2021

Bekannt gemacht am 21. September 2021
Text:
Die Anschrift der Schuldnerin hat sich wie folgt geändert:
Weidach 318/19, 6105 Leutasch
Beschluss vom 21. September 2021

Bekannt gemacht am 26. November 2021
Text:
Der Insolvenzverwalter RA Mag. Christian Pesl wird seines Amtes enthoben.
Beschluss vom 26. November 2021

Bekannt gemacht am 17. Dezember 2021
Text:
Festgestellt wird, dass das gegenständliche Verfahren als "ewiger Konkurs" weitergeführt wird; eine Aufhebung des Verfahrens erfolgt derzeit nicht. Die Verteilung der Eingänge auf dem Massekonto des Bezirksgerichtes erfolgt jeweils halbjährlich.
Beschluss vom 17. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2022
Text:
Der Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 17.12.2021 (ON 218) ist rechtskräftig
Beschluss vom 12. Jänner 2022
Ausdruck vom: 29.03.2024 07:52:40 MEZ