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477738g

Bekannt gemacht am 8. März 2021
Firmenbuchnummer:
FN 477738g
Schuldner:
ARCH FM BAU GMBH
Troststraße 50/Laxenburgerstraße 121 Büro Top 102b
1100 Wien
FN 477738g
früher: Arch-Bau GmbH
früher: Ödenburger Straße 63/1, 7013 Klingenbach
Masseverwalter:
Dr. Stefan LANGER Rechtsanwalt
Ölzeltgasse 4
1030 Wien
Tel.: 713 61 92, Fax: 713 61 92 22
E-Mail: kanzlei@kosesnik-langer.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.03.2021
Anmeldungsfrist: 27.04.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 11.05.2021
um: 12.50 Uhr
Ort: Zimmer 1701/17. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung

Erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung vom 11.05.2021 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis 07.05.2021 eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Einladungslinks bekanntzugeben.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 8. März 2021

Bekannt gemacht am 16. März 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 16. März 2021

Bekannt gemacht am 30. Juni 2021
Tagsatzung:
Datum: 10.08.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Aufklärung durch Schuldner gemäß § 99 IO
Beschluss vom 29. Juni 2021

Bekannt gemacht am 14. Juli 2021
Tagsatzung:
Datum: 10.08.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 14. Juli 2021

Bekannt gemacht am 2. August 2021
Abberaumung:
Die für den 10.08.2021 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 2. August 2021

Bekannt gemacht am 3. August 2021
Tagsatzung:
Datum: 24.08.2021
um: 11.30 Uhr
Ort: Zi.1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 14. Juli 2021

Bekannt gemacht am 30. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 09.11.2021
um: 11.10 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 05.11.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 29. September 2021

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2022
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 7. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2022
Tagsatzung:
Datum: 22.02.2022
um: 11.40 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Text:
Aufklärung durch Schuldner gem. § 99 IO
Beschluss vom 14. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 23. Februar 2022
Tagsatzung:
Datum: 22.03.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Aufklärung durch Schuldner gem. § 99 IO
Beschluss vom 22. Februar 2022

Bekannt gemacht am 18. März 2022
Tagsatzung:
Datum: 22.03.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text:
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 29.4.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 17. März 2022

Bekannt gemacht am 21. März 2022
Tagsatzung:
Datum: 03.05.2022
um: 11.50 Uhr
Ort: Zi.1701
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung vom 22.3.2022 wurde irrtümlich eingetragen.
Beschluss vom 21. März 2022

Bekannt gemacht am 23. Mai 2022
Tagsatzung:
Datum: 14.06.2022
um: 11.20 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 10.06.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 20. Mai 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 07:35:13 MESZ