LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 19/25k
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
115845k
Bekannt gemacht am 25. Februar 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 115845k
- Schuldner:
- KFZ-Handler GmbH vormals KFZ-Lackierer Peter Hantich Gesellschaft mbH
Höll-Bundesstraße 89
2870 Aspangberg
FN 115845k
sowie:
Bickfordstraße 25
7201 Neudörfl
- Masseverwalter:
- LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH
Schraubenwerkstraße 3/1
2620 Neunkirchen
Tel.: 02635/62060, Fax: 02635/62060-25
E-Mail: office@wlp.at
verantwortliche Juristin:
Mag. Claudia Weinwurm, Rechtsanwältin
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.02.2025
Anmeldungsfrist: 08.04.2025
- Tagsatzung:
- Datum: 22.04.2025
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der GF der Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
Beschluss vom 25. Februar 2025
Bekannt gemacht am 28. April 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 24.06.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Erstreckte Sanierungsplantagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der GF der Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
Beschluss vom 25. April 2025
Bekannt gemacht am 27. Juni 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 24.06.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offene Masseverbindlichkeiten bereits bei der Masseverwalterin erliegt, weitere Quoten von je 7,5 % binnen 12 und 24 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.
Beschluss vom 24. Juni 2025
Bekannt gemacht am 15. Juli 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.06.2027
Beschluss vom 14. Juli 2025
Ausdruck vom: 20.10.2026 14:06:30 MESZ
