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063652g

Bekannt gemacht am 23. Mai 2025
Firmenbuchnummer:
FN 63652g
Schuldner:
A & R Schneider Gesellschaft m.b.H.
Mannswörtherstraße 188
2320 Schwechat-Mannswörth
FN 063652g
Masseverwalter:
RIESS Leopold Mag. BSc
Zeltgasse 3/13
1080 Wien
Tel.: 01/402 57 01, Fax: 01/402 57 01 21
E-Mail: law@riess.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.05.2025
Anmeldungsfrist: 09.07.2025
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 23.07.2025
um: 08.30 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.

Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 23. Mai 2025

Bekannt gemacht am 28. Juli 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Dem Schuldner wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 06.08.2025 eingeräumt.
Beschluss vom 23. Juli 2025

Bekannt gemacht am 14. August 2025
Tagsatzung:
Datum: 24.09.2025
um: 12.00 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Eine Barquote von 7 %, dies als Bestätigungsvoraussetzung für den Sanierungsplan und restliche 13 % in 4 gleichbleibenden Raten a 3,25 % zahlbar binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als unangemessen und verbesserungsbedürftig.
Beschluss vom 14. August 2025

Bekannt gemacht am 25. September 2025
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 44 % ihrer Forderung, zahlbar als Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 15.10.2025 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 24. September 2025

Bekannt gemacht am 1. Oktober 2025
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 24.09.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. September 2025

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2025
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.11.2025
Beschluss vom 20. Oktober 2025
Ausdruck vom: 13.12.2025 02:31:08 MEZ