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24.07.1965

Bekannt gemacht am 19. Oktober 2021
Schuldner:
El-Desouky
Vorname:
Gamal Ibrahim Hamed
Idlhofgasse 18 Tür 13
8020 Graz
Gebdat: 24.07.1965
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.10.2021
Anmeldungsfrist: 27.12.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 18.01.2022
um: 09.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubigerinnen erhalten insgesamt 1 ,3 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
6 Teilquoten zu je 0,21 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, bis auf Widerruf über sein Girokonto bei der Raiffeisen Landesbank, IBAN: AT04 3800 .... .... 0082, frei zu verfügen (KEINE KONTOSPERRE).
Beschluss vom 19. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 18.01.2022 eingeleitet.
Beschluss vom 18. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 4. Februar 2022
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 4. Februar 2022

Bekannt gemacht am 21. Februar 2025
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 21. Februar 2025

Bekannt gemacht am 12. März 2025
Text:
Der Beschluss, womit das Abschöpfungsverfahren beendet und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 12. März 2025
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:43:26 MESZ