BG Innsbruck (811), Aktenzeichen 22 S 27/19y
Schuldenregulierungsverfahren
14.12.1959
Bekannt gemacht am 11. März 2019
- Schuldner:
- Ibrahim
- Vorname:
- Brigitte
vorm. Plaikner
Bienerstr. 10a
6020 Innsbruck
Gebdat: 14.12.1959
- Beteiligter:
- Dr. Paul BAUER,Dr. Anton TRIENDL, Dr. Andreas RUETZ
Schuldnervertreter
Museumstraße 28 / 4. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/575875
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.03.2019
Anmeldungsfrist: 06.05.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 04.06.2019
um: 09.40 Uhr
Ort: Zimmer 3.15, Brunecker Str. 3
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 3 %, zahlbar binnen 14 Tagen nach Annahme des Zahlungsplans
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Die Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 11. März 2019
Bekannt gemacht am 4. Juni 2019
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 04.06.2019 eingeleitet.
Zum Treuhänder wird der Kreditschutzverband von 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien bestellt.
Beschluss vom 4. Juni 2019
Bekannt gemacht am 25. Juni 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 25. Juni 2019
Bekannt gemacht am 7. Juli 2020
- Text:
- Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2019/2020 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,000 % an die Insolvenzgläubiger beglichen.
Es erfolgt derzeit keine Ausschüttung bzw. nur eine Teilausschüttung an die Insolvenzgläubiger, weil der Treuhänder/die Treuhänderin den angehäuften Betrag zur Sicherung der Verfahrenskosten für die restliche Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens beim Treuhänder vorerst belassen wird.
Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt.
Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 7. Juli 2020
Bekannt gemacht am 8. März 2022
- Text:
- Der Schuldnervertreter hat mitgeteilt, dass das Vollmachtsverhältnis aufgelöst wurde.
Die Schuldnerin ist unvertreten.
Beschluss vom 8. März 2022
Bekannt gemacht am 2. August 2023
- Text:
- Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2022/2023 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,000 % während dem bisherigen Abschöpfungsverfahren, an die Insolvenzgläubiger beglichen.
Es erfolgt derzeit keine Ausschüttung bzw. nur eine Teilausschüttung an die Insolvenzgläubiger, weil der Treuhänder/die Treuhänderin den angehäuften Betrag zur Sicherung der Verfahrenskosten für die restliche Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens beim Treuhänder vorerst belassen wird.
Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt.
Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 1. August 2023
Bekannt gemacht am 8. September 2023
- Text:
- Die Schuldnerin ist nunmehr in 1210 Wien, Grellgasse 10/Stiege 3/Top 2 wohnhaft.
Beschluss vom 8. September 2023
Bekannt gemacht am 21. Juni 2024
- Text:
- Der Schlussbericht des Treuhänders liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,000 % an die Insolvenzgläubiger beglichen.
Es erfolgt die letzte Ausschüttung bzw.keine Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger. Das Treuhandkonto wurde geschlossen.
Der Schlussbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 20. Juni 2024
Bekannt gemacht am 15. Juli 2024
- Text:
- Der Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck datiert vom 20.6.2024 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 15. Juli 2024
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:36:28 MESZ