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590125g

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2026
Firmenbuchnummer:
FN 590125g
Schuldner:
Rossmarkthöfe Projekterrichtungs GmbH & Co KG
c/o BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft QBC 4 - Am Belvedere 4
1100 Wien
FN 590125g
frühere Firma:
GPH Projekterrichtungs GmbH & Co KG
frühere Anschrift: Wipplingerstraße 35/4. Stock, 1010 Wien
Masseverwalter:
RIESS Eva Dr.
Zeltgasse 3/13
1080 Wien
Tel.: 402 57 01-0 Serie, Fax: 402 57 01/21
E-Mail: law@riess.co.at
Masseverwalterstellvertreter:
RIESS Leopold Mag. BSc
Zeltgasse 3/13
1080 Wien
Tel.: 402 57 01, Fax: 402 57 01-21
E-Mail: lmr@riess.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.01.2026
Anmeldungsfrist: 02.03.2026
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Tagsatzung:
Datum: 16.03.2026
um: 14.05 Uhr
Ort: Zi. 2407, 24. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 21. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 29. Jänner 2026
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7

2. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4

3. Alpenländischer Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2

Beschluss vom 29. Jänner 2026
Ausdruck vom: 03.02.2026 05:18:02 MEZ