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313271v

Bekannt gemacht am 5. Dezember 2024
Firmenbuchnummer:
FN 313271v
Schuldner:
FireStart GmbH
Am Winterhafen 1/14
4020 Linz
FN 313271v
Ungargasse 37, 1030 Wien
Anschrift lt FiBu: Am Winterhafen 1/14, 4020 Linz
früher: PROLOGICS IT GmbH
früher:Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz
davor: Hafenstraße 47-51, 4020 Linz
Sanierungsverwalter:
KLISSENBAUER Matthias Dr.
Trautsongasse 6/5
1080 Wien
Tel.: 402 15 05, Fax: 402 15 05 85
E-Mail: kanzlei@trautsongasse.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.12.2024
Anmeldungsfrist: 28.01.2025
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.

Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 07.01.2025
um: 13.50 Uhr
Ort: Zi. 1701, 17. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 11.02.2025
um: 13.30 Uhr
Ort: Zi. 1701, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 25.02.2025
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi. 1701, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 30 % binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 5. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 7. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 19. Februar 2025
Tagsatzung:
Datum: 25.02.2025
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi. 1701, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 13. Februar 2025

Bekannt gemacht am 21. Februar 2025
Abberaumung:
Die für den 08.04.2025, 11.00 Uhr, Zi. 1701, 17. Stock anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Tagsatzung:
Datum: 25.02.2025
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi. 1701, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 20. Februar 2025

Bekannt gemacht am 25. Februar 2025
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30% Quote, zahlbar wie folgt:
10% Barquote binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten zu je 10% binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag der Barquote sowie sämtlicher Verfahrenskosten auf dem Anderkonto des Insolvenzverwalters bis zum 8.4.2025.

Beschluss vom 25. Februar 2025

Bekannt gemacht am 15. April 2025
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 25.02.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 15. April 2025

Bekannt gemacht am 7. Mai 2025
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 24.02.2027
Beschluss vom 6. Mai 2025
Ausdruck vom: 08.10.2026 11:00:30 MESZ