LG Klagenfurt (729), Aktenzeichen 40 S 74/24h
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
371722a
Bekannt gemacht am 3. Dezember 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 371722a
- Schuldner:
- OptoSort GmbH
Hans-Sachs-Straße 13
9020 Klagenfurt am Wörthersee
FN 371722a
- Sanierungsverwalter:
- KAPELLER Gerd Dr.
Kardinalschütt 9
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/59 09 46, Fax: 0463/59 09 46-11
E-Mail: office@ra-kapeller.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.12.2024
Anmeldungsfrist: 30.12.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 13.01.2025
um: 11.45 Uhr
Ort: VHS 225/II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 17.02.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: VHS 225/II.Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
An die Insolvenzgläubiger wird eine 30%-ige Quote der Forderungen wie folgt
bezahlt:
a. 10 % binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor
rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
b. weitere 10 % binnen 6 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des
Sanierungsplanes,
c. weitere 10 % binnen 12 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des
Sanierungsplanes,
wobei die Auszahlung jeweils durch die Schuldnerin erfolgt.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 3. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 21. Jänner 2025
- Eigenverwaltung:
- Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
- Masseverwalter:
- KAPELLER Gerd Dr.
Kardinalschütt 9
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/59 09 46, Fax: 0463/59 09 46-11
E-Mail: office@ra-kapeller.at
- Text:
- Das Verfahren wird als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung weitergeführt.
Der Termin zur Abstimmung über den geänderten Sanierungsplan am 17.02.2025 bleibt aufrecht.
Wesentlicher Inhalt des geänderten Sanierungsplans:
An die Insolvenzgläubiger wird eine 20%-ige Quote der Forderungen wie folgt bezahlt:
a. 7% binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor
rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
b. weitere 7% binnen 6 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des
Sanierungsplanes,
c. 6% binnen 12 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des
Sanierungsplanes,
wobei die Auszahlung jeweils durch die Schuldnerin erfolgt.
Beschluss vom 20. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 20. Februar 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: An die Insolvenzgläubiger wird eine 20%ige Quote der Forderungen wie folgt bezahlt:
7 % binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
Weitere 7 % bis 17. August 2025 (nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes), weitere 6 % per 17. Februar 2026. Die Barauszahlung erfolgt jeweils durch die Schuldnerin.
Beschluss vom 17. Februar 2025
Bekannt gemacht am 21. Februar 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 17.02.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 20 %, zahlbar in drei Raten, die erste Rate mit 7 % binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, weitere 7 % bis zum 17.08.2025 und weitere 6 % per 17. Februar 2026
mit Verfall der Raten und relativem Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung im Sinne des § 156 a IO 14 Tage nach Erhalt einer eingeschriebenen Mahnung.
Beschluss vom 21. Februar 2025
Bekannt gemacht am 13. März 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.02.2026
Beschluss vom 7. März 2025
Ausdruck vom: 12.10.2026 04:51:22 MESZ
