LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 32 S 24/18v
Konkursverfahren
414479d
Bekannt gemacht am 21. Dezember 2018
- Firmenbuchnummer:
- FN 414479d
- Schuldner:
- HREBENDA GmbH in Liquidation
Hauptstraße 15
2120 Wolkersdorf im Weinviertel
FN 414479d
- Masseverwalter:
- Dr. Werner BORNS Rechtsanwalt
Dr.-Wilhelm-Exner-Platz 6
2230 Gänserndorf
Tel.: 02282/60 802, Fax: 02282/60 824
E-Mail: insolvenzen@lawpartners.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.12.2018
Anmeldungsfrist: 08.02.2019
- Tagsatzung:
- Datum: 22.02.2019
um: 09.15 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link SERVICE und Gerichtsformulare, Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at - BÜRGERSERVICE - Formulare - Insolvenzverfahren allgemein - Anmeldung einer Forderung, einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO).
Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 23,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag von EUR 22,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 21. Dezember 2018
Bekannt gemacht am 27. Dezember 2018
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 27. Dezember 2018
Bekannt gemacht am 11. Jänner 2019
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Müthgasse 36-40, Bauteil 4
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 11. Jänner 2019
Bekannt gemacht am 22. Februar 2019
- Unternehmen:
- Das Unternehmen bleibt geschlossen.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: weiteres Mitglied:
ISA - Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer/Innen NÖ
Beschluss vom 22. Februar 2019
Bekannt gemacht am 29. Juni 2023
- Masseverwalter:
- BORNS Werner Dr.
Strassergasse 1
2230 Gänserndorf
Tel.: 02282/60 802, Fax: 02282/60 824
E-Mail: office@lawpartners.at
Neue Adresse des Masseverwalters
Beschluss vom 27. Juni 2023
Bekannt gemacht am 11. April 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 13.06.2024
um: 09.15 Uhr
Ort: Saal 5
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Quote 0,25 % (voraussichtliche Erhöhung nach Erhalt der in der Entlohnung und den Belohnungen enthaltenen Vorsteuerbeträgen auf rund 0,7 %)
Beschluss vom 11. April 2024
Bekannt gemacht am 14. Juni 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einer Quote von 0,25 %.
Beschluss vom 13. Juni 2024
Bekannt gemacht am 9. Juli 2024
- Text:
- Der Beschluss über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung sowie des Verteilungsentwurfes ist rechtskräftig.
Beschluss vom 9. Juli 2024
Bekannt gemacht am 20. Jänner 2025
- Schlussverteilung:
- Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 17. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 17. Februar 2025
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 17. Februar 2025
Bekannt gemacht am 11. April 2025
- Text:
- Betreffend des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum Vorschein gekommenen Vermögens "Guthaben " mit einem Nachtragsverteilungsbetrag von EUR 1.178,81 wird gemäß § 138 IO die Nachtragsverteilung angeordnet.
Der (Die) Insolvenzverwalter(in) Dr. Werner Borns wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines (ihres) Amtes als Insolvenzverwalter(in) einberufen.
Allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf mit einer Nachtragsverteilungsquote von 0,43 % sind binnen 14 Tagen einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 10. April 2025
Ausdruck vom: 13.05.2025 04:12:31 MESZ