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09.01.1969

Bekannt gemacht am 29. November 2016
Schuldner:
Erwin Böck
Vitusgasse 6
7111 Parndorf
Gebdat: 09.01.1969
Inhaber des nichtprotokollierten Einzelunternehmens E. Böck Installationen (auch Erwin Böck Installationen)
mit Betriebsstätte in 1080 Wien, Kochgasse 6, und wohnhaft in 7111 Parndorf, Vitusgasse 6
Masseverwalter:
Mag. Carola FUCHS Rechtsanwältin
Colmarplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682 / 62468, Fax: 02682/6246899
E-Mail: office@wirhabenrecht.at
Eröffnung:
Eröffnung des Konkurses: 29.11.2016
Anmeldungsfrist: 06.02.2017
Tagsatzung:
Datum: 20.02.2017
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
voraussichtliches Ende. 10.10 Uhr
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Beschluss vom 29. November 2016

Bekannt gemacht am 30. November 2016
Text:
Die neue Wohnanschrift des Schuldners lautet 2405 Bad Deutsch-Altenburg, Sulzgasse 21.
Beschluss vom 30. November 2016

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2016
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 20. Dezember 2016

Bekannt gemacht am 20. Februar 2017
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 20. Februar 2017

Bekannt gemacht am 28. Februar 2017
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 27. Februar 2017

Bekannt gemacht am 6. April 2017
Tagsatzung:
Datum: 08.05.2017
um: 10.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Meistbotsverteilungstagsatzung
vE 10.30 Uhr
Text:
Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf des Hälfteanteiles an der EZ 3422 (BLNr 1) Grundbuch 32020 Parndorf
Beschluss vom 5. April 2017

Bekannt gemacht am 27. Juli 2017
Tagsatzung:
Datum: 11.09.2017
um: 12.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
vE: 12.30 Uhr
Zahlungsplantagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text:
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, zusätzlich zu der von der Insolvenzverwalterin gegebenenfalls auszuschüttenden Quote eine Quote von 10 %, zahlbar innerhalb von fünf Jahren ab Annahme des Zahlungsplans.
Text:
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 06.02.2017 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
Beschluss vom 27. Juli 2017

Bekannt gemacht am 11. September 2017
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Der/Die Insolvenzverwalter/in wird zum/zur Treuhänder/in sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf
ihre Forderung eine 18 %-ige Quote, zahlbar in 14 Halbjahresquoten a 1,2858 %, beginnend mit 30.06.2018 und die Folgequoten jeweils am 31.12. und 30.06. eines Jahres
und die letzte Quote am 10.09.2024.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird vereinbart, dass die fälligen Masseforderungen und Kosten bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Zahlungsplans, bis zum
31.12.2017 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt.
Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.
Beschluss vom 11.09.2017

Beschluss vom 11. September 2017

Bekannt gemacht am 5. Dezember 2017
Bestätigung:
Der am 11.09.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 5. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 2. Jänner 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.09.2024
Text:
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 196 Abs 1 IO (nach Zahlungsplan) mit Beschluss vom 5.12.17.
Die Aufhebung ist seit 20.12.17 rechtskräftig.
Beschluss vom 2. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 6. Februar 2019
Tagsatzung:
Datum: 20.05.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
vE: 11.00 Uhr
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,2 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
Die Zahlung erfolgt in 14 Halbjahresquoten a 0,3 %, beginnend mit 30.06.2019, daher in 14 Halbjahresquoten zu je Euro 1.200,--, die Folgequoten jeweils am 31.12. und 30.06 eines Jahres und die letzte Quote am 10.09.2025.
Die Respirofrist beträgt 14 Tage.
Text:
Der Schuldner hat einen Antrag auf Abstimmung über einen geänderten Zahlungsplanantrag gem. § 198 IO gestellt.
Beschluss vom 6. Februar 2019

Bekannt gemacht am 20. Mai 2019
Tagsatzung:
Datum: 25.11.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
vE: 10.30 Uhr
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,2 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
Die Zahlung erfolgt in 14 Halbjahresquoten a 0,3 % beginnend mit 30.06.2019, daher in 14 Halbjahresquoten zu je Euro 1.200,-- die Folgequoten jeweils am 31.12. und 30.06. eines Jahres und die letzte Quote am 10.09.2025.
Die Respirofrist beträgt 14 Tage.
Text:
Erstreckte Tagsatzung gem. § 198 IO.
Beschluss vom 20.05.2019
Beschluss vom 20. Mai 2019

Bekannt gemacht am 25. November 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 3.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 14%ige Quote, zahlbar in 14 Halbjahresquoten a 1 % beginnend mit 20.05.2020 und die Folgequoten jeweils am 20.11. und 20.05. eines Jahres und die letzte Quote am 20.11.2026.
Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

Bestätigung:
Der am 25.11.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 25.11.2019
Beschluss vom 25. November 2019

Bekannt gemacht am 17. Dezember 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.11.2026
Text:
Die Bestätigung des geänderten Zahlungsplanes ist seit 10.12.2019 rechtskräftig.
Beschluss vom 17. Dezember 2019
Ausdruck vom: 15.04.2026 22:52:51 MESZ