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23.11.1991

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2021
Schuldner:
Huemer
Vorname:
Alexander
Am Limberg 14
4073 Wilhering
Gebdat: 23.11.1991
Holzschlägerung, Gärtner, Schneeräumung
Masseverwalter:
Markus WEIXLBAUMER, MBA
Neutorgasse 6, 2. Stock
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@mw-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.12.2021
Anmeldungsfrist: 25.01.2022
Tagsatzung:
Datum: 08.02.2022
um: 08.50 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 1. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Geringfügig:
Der Konkurs ist geringfügig.
Beschluss vom 10. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2022
Text:
Die Tagsatzung vom 08.02.2022, 08.50 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 04.02.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 12. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 15. März 2022
Tagsatzung:
Datum: 05.04.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels "Zoom"
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Tagsatzung zur Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten außer der Verteilungsquote eine Zahlungsplanquote, die sich ergibt aus monatlichen Beträgen von EUR 50,00 (14 x jährlich) über einen Zeitraum von drei Jahren (Ausschüttungsbetrag daher EUR 2.100,00), zahlbar in 3 gleichen jährlichen Raten, die erste Rate ist innerhalb eines Jahres nach Annahme des Zahlungsplanes, die weiteren Raten jeweils am entsprechenden Kalendertag der Folgejahre, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, fällig.

Die Schlussverteilungsquote beträgt bei Nichtannahme des Zahlungsplans ca. 5 %.
Die Schlussverteilungsquote beträgt bei Annahme des Zahlungsplans ca. 4,6 %.
Text:
Die Tagsatzung vom 05.04.2022, 10.00 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 01.04.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 15. März 2022

Bekannt gemacht am 5. April 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zur Schlussverteilung eine Quote von 5 % in 4 gleichen Jahresraten a 1,25 %, erstmals am 30.12.2022.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Die Schlussverteilungsquote beträgt 5,1 %.
Bestätigung:
Der am 05.04.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zur Schlussverteilung eine Quote von 5 % in 4 gleichen Jahresraten a 1,25 %, erstmals am 30.12.2022.
Beschluss vom 5. April 2022

Bekannt gemacht am 25. April 2022
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.12.2025
Beschluss vom 25. April 2022
Ausdruck vom: 27.04.2024 03:24:14 MESZ