zur Navigation
01.09.1971

Bekannt gemacht am 16. April 2018
Schuldner:
Lackner
Vorname:
Thomas
arbeitslos
Bergstraße 13/1
8820 Neumarkt in Steiermark
Gebdat: 01.09.1971
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.04.2018
Anmeldungsfrist: 12.06.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 26.06.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, Zimmer3/DG
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 37,17 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
37,17 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens;
10 Teilquoten zu je 3,717 %;
die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Schlussrechnungstagsatzung

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner AMS Murau, 8850 Murau, auf sein Gehaltskonto bei der Raiffeisenbank Neumarkt-Oberwölz eGen.
überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 16. April 2018

Bekannt gemacht am 19. Juni 2018
Schuldner:
Lackner
Vorname:
Thomas
arbeitslos
Bergstraße 13/1
8820 Neumarkt in Steiermark
Gebdat: 01.09.1971
Abberaumung:
Die für den 26.06.2018 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 18. Juni 2018

Bekannt gemacht am 18. November 2019
Tagsatzung:
Datum: 28.01.2020
um: 10.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, Zimmer3/DG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 100,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
100,00 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 5 Teilquoten zu je 20 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 12 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeiten trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§156a Abs. 2 IO).

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 18. November 2019

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten in Einbeziehung der restlichen Insolvenzmasse 100,00 % ihrer Forderung, in Form von einer Barquote von 8,46 % binnen 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig und in Form von 5 Teilquoten zu je 18,31 % die erste Teilquote ist innerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 12 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 28.01.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 14. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.01.2026
Beschluss vom 14. Februar 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 04:51:26 MESZ