LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 90/25z
Konkursverfahren
591270s
Bekannt gemacht am 1. August 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 591270s
- Schuldner:
- Salt Gastro GmbH in Liqu.
Sonnenweg 20
7000 Eisenstadt
FN 591270s
(vormals Salt Gastro GmbH) mit Betriebsstätte in 7000 Eisenstadt, Pfarrgasse 33
- Masseverwalter:
- MATKOVITS Mirko Mag.
Colmarplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/6246899
E-Mail: office@wirhabenrecht.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- DÖRNHÖFER Klaus Dr.
Colmarplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/6246899
E-Mail: office@wirhabenrecht.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.08.2025
Anmeldungsfrist: 06.10.2025
- Tagsatzung:
- Datum: 20.10.2025
um: 12.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
voraussichtl. Ende: 12.40 Uhr
- Text:
- Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 02.08.2025 ein.
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Der Konkurs ist geringfügig.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 1. August 2025
Bekannt gemacht am 12. August 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 12. August 2025
Bekannt gemacht am 14. August 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 14. August 2025
Bekannt gemacht am 13. Oktober 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 3 %
- Tagsatzung:
- Datum: 20.10.2025
um: 12.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
vE: 12.40 Uhr
Verteilungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Text:
- Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 06.10.2025 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.
Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
Beschluss vom 13. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 20. Oktober 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Text:
- Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 20. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 16. Dezember 2025
- Schlussverteilung:
- Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
- Text:
- Die ausgeschüttete Quote beträgt 4,349162 %.
Beschluss vom 16. Dezember 2025
Bekannt gemacht am 2. Jänner 2026
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
- Text:
- Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 139 IO (nach Vollzug der Schlussverteilung) mit Beschluss vom 16.12.2025.
Die Aufhebung ist seit 31.12.2025 rechtskräftig.
Beschluss vom 2. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 2. März 2026
- Text:
- Das Nachtragsverteilungsverfahren gem. § 138 IO wird eingeleitet. Der Insolvenzverwalter wird neuerlich in sein Amt einberufen. Der Nachtragsverteilungsentwurf wird genehmigt.
Beschluss vom 2. März 2026
Bekannt gemacht am 3. März 2026
- Text:
- Der Insolvenzverwalter hat die Nachtragsverteilung vorgenommen. Die ausgeschüttete Quote beträgt 0,65008 %. Das Nachtragsverteilungsverfahren ist beendet. Der Insolvenzverwalter wird seines Amtes enthoben.
Beschluss vom 3. März 2026
Ausdruck vom: 11.10.2026 05:59:07 MESZ
