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109016v

Bekannt gemacht am 26. Februar 2021
Firmenbuchnummer:
FN 109016v
Schuldner:
Kremsnerbau GmbH
Mühlfeldstraße 24
2620 Neunkirchen
FN 109016v
vertreten durch:
Dr. Helmut Kientzl, Rechtsanwalt
Rudolf Diesel-Straße 26
2700 Wiener Neustadt
Masseverwalter:
LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH
Schraubenwerkstraße 3/1
2620 Neunkirchen
Tel.: 02635/62060, Fax: 02635/62060-25
E-Mail: office@wlp.at
verantwortlicher Jurist:
Dr. Alois Leeb
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.02.2021
Anmeldungsfrist: 06.06.2021
Tagsatzung:
Datum: 20.05.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der/die Schuldner/in hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit FFP2 Masken betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 2m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 26. Februar 2021

Bekannt gemacht am 1. März 2021
Text:
Berichtigung der Eintragung vom 26.2.2021
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.03.2021
Anmeldungsfrist: 06.05.2021
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlages:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 3 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 1. März 2021

Bekannt gemacht am 5. März 2021
Text:
Anmerkung:
Ungeachtet der Richtigstellung der Anmeldungsfrist bleibt es bei dem Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.2.2021
Beschluss vom 5. März 2021

Bekannt gemacht am 3. Mai 2021
Text:
Die für den 20.5.2021 anberaumte Berichts-, Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung findet anstatt in Zimmer 34 im
ZIMMER 180
statt.
Beschluss vom 30. April 2021

Bekannt gemacht am 26. Mai 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: BESCHLUSS

In obiger Konkurssache wird dem Masseverwalter ein Gläubigerausschuss beigeordnet.

Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt:
1) der Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
2) der Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
3) der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
4) die Österreichische Creditreform, Muthgasse 36-40, BT 4, 1190 Wien

Tagsatzung:
Datum: 15.07.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Anberaumung einer erstreckten Sanierungsplan- u. Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung

Die Tagsatzung zur Verhandlung und Beschlussfassung über den von der Schuldnerin beantragten Sanierungsplan sowie Schlussrechnung wurde

erstreckt.


Der/die GFin der Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. Die Schlussrechnung ist spätestens 14 Tage vor obigem Termin vorzulegen. Der/die GFin der Schuldnerin und sämtliche Gläubiger werden mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit FFP2 Masken betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 2m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 20. Mai 2021

Bekannt gemacht am 16. Juli 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 15.07.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 26 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 6 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten von 4 % am 14.7.2022, 7 % am 14.7.2023, 9 % am 14.7.2024. Das Respiro beträgt 14 Tage.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.

Begründung:
Der Sanierungsplan hat in der Tagsatzung beide vom Gesetz geforderten Mehrheiten erlangt.
Die Schlussrechnung, gegen die keine Bemängelungen erhoben wurde, war in einem zu genehmigen.
Beschluss vom 15. Juli 2021

Bekannt gemacht am 4. August 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.07.2024
Mitteilung über die Beendigung
eines Insolvenzverfahrens

Das mit Beschluss, Geschäftszahl 11 S 9/21s über das Vermögen des/der Schuldners/in eröffnete Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.

Alle die freie Verfügung des/der Schuldners/in beschränkenden Maßnahmen sind aufgehoben.

Der/Die Masseverwalter/in ist seines/ihres Amtes enthoben.

Die Beendigung des Insolvenzverfahrens ist vom Landesgericht Wiener Neustadt als Firmenbuchgericht im Firmenbuch einzutragen.

Die Anmerkung der Insolvenzeröffnung ist vom Bezirksgericht Neunkirchen als Grundbuchsgericht
Grundbuch 23321 Neunkirchen EZ 1342
Grundbuch 23321 Neunkirchen EZ 1433 und
Grundbuch 23323 Neusiedl am Steinfelde EZ 651 und
vom Bezirksgericht Neunkirchen als Exekutionsgericht in dem den/die Schuldner/in betreffenden Pfändungsprotokoll unter Angabe des Grundes der Beendigung zur löschen.
Beschluss vom 2. August 2021
Ausdruck vom: 04.07.2025 05:28:49 MESZ