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75774h

Bekannt gemacht am 4. März 2025
Firmenbuchnummer:
FN 75774h
Schuldner:
"PROTEC" Steuerungen + Prozesstechnik GmbH
Im Kratta 2
6800 Feldkirch
FN 75774h
Masseverwalter:
Müller Eva Dr.
Rechtsanwalt
Alte Landstraße 26
6820 Frastanz
Tel.: 05522/84990
E-Mail: office@ra-ettefagh.at
Masseverwalterstellvertreter:
Ettefagh Surena Dr.
Rechtsanwalt
Alte Landstraße 26
6820 Frastanz
Tel.: 05522/84990
E-Mail: office@ra-ettefagh.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.03.2025
Anmeldungsfrist: 01.05.2025
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 15.05.2025
um: 10.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 4. März 2025

Bekannt gemacht am 10. April 2025
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, 6800 Feldkirch, Widnau 2-4
Kreditschutzverband von 1870, 6800 Feldkirch, Bahnhofstraße 2
Alpenländischer Kreditorenverband, 6845 Hohenems, Bützenweg 9
Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Nußdorfer Lände 23/3

Beschluss vom 10. April 2025

Bekannt gemacht am 25. April 2025
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 25. April 2025

Bekannt gemacht am 11. August 2025
Tagsatzung:
Datum: 16.10.2025
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
1. Zur Verteilung des Sondermasseerlöses hinsichtlich der Liegenschaft in EZ 3793, KG 92102 Altenstadt, wird analog der Bestimmungen der §§ 209 ff EO die Verteilungstagsatzung anberaumt.
2. Die mit ihren Ansprüchen auf den Verwertungserlös gewiesenen Personen sind angehalten, eine Forderungsanmeldung entsprechend den Bestimmungen der §§ 210 ff EO bis spätestens 14 Tage vor der Tagsatzung beim Landesgericht Feldkirch einzubringen und die zum Nachweis ihrer Ansprüche an Kapital, Zinsen, wiederkehrende Leistungen, Kosten und sonstige Nebenforderungen dienenden Urkunden, soweit sich diese nicht schon im Insolvenzakt befinden, vorzulegen, widrigenfalls ihre Ansprüche bei der Verteilung nur insoweit berücksichtigt würden, als sie sich aus dem Grundbuch als rechtsbeständig und zur Befriedigung geeignet ergeben. Auch der Nachweis der Identität zwischen der pfandrechtlich sichergestellten mit der angemeldeten Forderung ist zu erbringen. Ist zur Sicherstellung ihrer Forderung eine Höchstbetragshypothek eingetragen, müssen sie den von ihnen geforderten Betrag angeben.
3. Forderungen, die nach Ablauf der zu Punkt 2. genannten Frist, spätestens aber bei der Tagsatzung angemeldet werden, sind bei der Verteilung zu berücksichtigen. Muss aufgrund der verspäteten Anmeldung die Verhandlung erstreckt werden, so hat das Gericht nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) die Kosten jedes zu verständigenden und bei der erstreckten Tagsatzung anwesenden Beteiligten für die Teilnahme an der erstreckten Verhandlung festzusetzen und deren Bezahlung dem säumigen Gläubiger aufzuerlegen. Wenn ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, sind die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu bemessen. Nach Beendigung der Verteilungstagsatzung kann die Anmeldung nicht ergänzt werden.
Beschluss vom 11. August 2025

Bekannt gemacht am 27. Oktober 2025
Tagsatzung:
Datum: 20.11.2025
um: 11.35 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
1. Zur Verteilung des Sondermasseerlöses hinsichtlich der aufgelösten Abfertigungs-Rückdeckungsversicherungen bei der Donau Versicherung AG wird analog der Bestimmungen der §§ 209 ff EO die Verteilungstagsatzung anberaumt.
2. Die mit ihren Ansprüchen auf den Verwertungserlös gewiesenen Personen sind angehalten, eine Forderungsanmeldung entsprechend den Bestimmungen der §§ 210 ff EO bis spätestens 14 Tage vor der Tagsatzung beim Landesgericht Feldkirch einzubringen und die zum Nachweis ihrer Ansprüche an Kapital, Zinsen, wiederkehrende Leistungen, Kosten und sonstige Nebenforderungen dienenden Urkunden, soweit sich diese nicht schon im Insolvenzakt befinden, vorzulegen, widrigenfalls ihre Ansprüche bei der Verteilung nur insoweit berücksichtigt würden, als sie sich aus dem Grundbuch als rechtsbeständig und zur Befriedigung geeignet ergeben. Auch der Nachweis der Identität zwischen der pfandrechtlich sichergestellten mit der angemeldeten Forderung ist zu erbringen. Ist zur Sicherstellung ihrer Forderung eine Höchstbetragshypothek eingetragen, müssen sie den von ihnen geforderten Betrag angeben.
3. Forderungen, die nach Ablauf der zu Punkt 2. genannten Frist, spätestens aber bei der Tagsatzung angemeldet werden, sind bei der Verteilung zu berücksichtigen. Muss aufgrund der verspäteten Anmeldung die Verhandlung erstreckt werden, so hat das Gericht nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) die Kosten jedes zu verständigenden und bei der erstreckten Tagsatzung anwesenden Beteiligten für die Teilnahme an der erstreckten Verhandlung festzusetzen und deren Bezahlung dem säumigen Gläubiger aufzuerlegen. Wenn ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, sind die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu bemessen. Nach Beendigung der Verteilungstagsatzung kann die Anmeldung nicht ergänzt werden.
Beschluss vom 24. Oktober 2025
Ausdruck vom: 24.10.2026 19:27:06 MESZ