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386931t

Bekannt gemacht am 12. Juni 2019
Firmenbuchnummer:
FN 386931t
Schuldner:
LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH
Linzer Straße 15 (Firmenbuchsitz)
4283 Bad Zell
FN 386931t
4600 Wels, Edisonstraße 2 Top 8 (nunmehrige Geschäftsanschrift)
Masseverwalter:
Ing.Mag. Wilhelm DEUTSCHMANN Rechtsanwalt
Stelzhamerstraße 12
4020 Linz
Tel.: 0732/60 20 80, Fax: 0732/602080-20
E-Mail: insolvenz@d-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.06.2019
Anmeldungsfrist: 15.08.2019
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 29.08.2019
um: 11.05 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 12. Juni 2019

Bekannt gemacht am 30. August 2019
Text:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 29. August 2019

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2020
Text:
2. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Beschluss vom 23. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 12. Juni 2020
Text:
3. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Beschluss vom 12. Juni 2020

Bekannt gemacht am 28. Dezember 2020
Text:
4. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Beschluss vom 28. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 11. März 2021
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) Kreditschutzverband von 1870, 4020 Linz, Mozartstraße 11;
2) AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband, 4020 Linz, Landstraße 76;
3) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), 4020 Linz, Volksgartenstraße 40;
4) Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
5) Republik Österreich, Finanzamt Österreich, Dienststelle Freistadt Rohrbach Urfahr,
vertreten durch die Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17 - 19.

Beschluss vom 11. März 2021

Bekannt gemacht am 7. Juni 2021
Text:
5. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten
in der Konkursabteilung (Erdgeschoss, Zimmer 6)
eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes:
Voraussichtliche weitere Konkursdauer:
nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Text:
Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmens bewilligt.
Beschluss vom 7. Juni 2021

Bekannt gemacht am 5. Dezember 2022
Text:
6. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Text:
Neue Adresse des Masseverwalters: 4020 Linz, Landstraße 115/1
Masseverwalter:
DEUTSCHMANN Wilhelm Ing.Mag.
Landstraße 115/1
4020 Linz
Tel.: 0732/60 20 80, Fax: 0732/60 20 80-20
E-Mail: wilhelm.deutschmann@df-ra.at
Beschluss vom 5. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 18. Juli 2023
Text:
7. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Beschluss vom 17. Juli 2023

Bekannt gemacht am 12. Dezember 2023
Tagsatzung:
Datum: 18.01.2024
um: 14.10 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten
Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100-%ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten
vom Tag der Annahme des Sanierungsplans.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung schriftlich
zu erfolgen hat.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage
vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige
Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits
gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 12. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 19. Jänner 2024
Text:
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 18.01.2024 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 100 %-ige Quote, zahlbar in zwei
Raten wie folgt:
85 % binnen 14 Tagen und weitere
15 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger
Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Insolvenzgläubigern
erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung schriftlich zu erfolgen
hat.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 18.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 100 %-ige Quote, zahlbar in
zwei Raten wie folgt:
85 % binnen 14 Tagen und weitere
15 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans nicht jedoch vor
rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Insolvenzgläubigern
erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung schriftlich zu
erfolgen hat.
Beschluss vom 18. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 12. Februar 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 18.01.2026
Beschluss vom 12. Februar 2024
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:33:25 MEZ