BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 61/19b
Schuldenregulierungsverfahren
19.02.1964
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2020
- Schuldner:
- Kainrath
- Vorname:
- Peter
Brandstetterweg 1/7
8720 Knittelfeld
Gebdat: 19.02.1964
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.01.2020
Anmeldungsfrist: 26.03.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.04.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 208, II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 39,77 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
39,77 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 3,977 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über seine Konten bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz; bei der Kremser Bank und Sparkassen AG, Ringstraße 5-7, 3500 Krems an der Donau und bei der ING-DiBa Austria Niederlassung der ING DiBa AG, Galaxy Tower Praterstraße 31, 1020 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 16. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 16. März 2020
- Abberaumung:
- Die für den 09.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 16. März 2020
Bekannt gemacht am 15. April 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 04.06.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 208, II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 39,77 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
39,77 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 3,977 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. April 2020
Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
- Text:
- Die am 4. Juni 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoß statt.
Beschluss vom 7. Mai 2020
Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 83,82 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 10 Teilquoten zu je 8,382 %; Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
- Bestätigung:
- Der am 04.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 4. Juni 2020
Bekannt gemacht am 24. Juni 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.06.2025
Beschluss vom 24. Juni 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 05:54:25 MESZ