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20.05.1999

Bekannt gemacht am 12. Juli 2022
Schuldner:
Öztürk
Vorname:
Abdüsselam
Gastgewerbe
Bahnhofstraße 43
4800 Attnang-Puchheim
Gebdat: 20.05.1999
4800 Attnang-Puchheim, Kirchenstraße 4a/6 - Wohnort
Masseverwalter:
SCHILLER Klaus Dr.
Gmundnerstraße 20
4690 Schwanenstadt
Tel.: 07673/6720, Fax: 07673/6720-20
E-Mail: office@kanzlei-schiller.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.07.2022
Anmeldungsfrist: 25.08.2022
Tagsatzung:
Datum: 08.09.2022
um: 14.50 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 12. Juli 2022

Bekannt gemacht am 9. September 2022
Text:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 8. September 2022

Bekannt gemacht am 24. Oktober 2022
Tagsatzung:
Datum: 17.11.2022
um: 14.00 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten
Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten vom Tag
der Annahme des Sanierungsplans.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte
Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der
Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des
Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 24. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 18. November 2022
Text:
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 17.11.2022 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 25 %-ige Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt:
5 % binnen 14 Tagen
5 % binnen 12 Monaten
5 % binnen 16 Monaten und weitere
10 % binnen 24 Monaten je ab dem Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor
Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt
durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 17. November 2022

Bekannt gemacht am 29. November 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 17.11.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 25 %-ige Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt:
5 % binnen 14 Tagen
5 % binnen 12 Monaten
5 % binnen 16 Monaten und weitere
10 % binnen 24 Monaten je ab dem Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber
vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern
erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung
eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 29. November 2022

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.11.2024
Beschluss vom 21. Dezember 2022
Ausdruck vom: 11.07.2025 16:34:36 MESZ