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17.08.1981

Bekannt gemacht am 23. Oktober 2019
Schuldner:
Jakupovic
Vorname:
Elvira
Turnerstraße 25/2
8700 Leoben
Gebdat: 17.08.1981
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.10.2019
Anmeldungsfrist: 08.01.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 22.01.2020
um: 08.40 Uhr
Ort: Zimmer 140 / 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Zahlung einer Quote von 7,99 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans mittels 10 gleichlautenden halbjährlichen Raten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
"Die Schuldnerin ist berechtigt, über die vom Drittschuldner LLA Lebenshilfe Leoben Gemeinn. Assistenzleistungs GmbH auf ihr Gehaltskonto bei der Raiffeisenbank überwiesenen Beträge frei zu verfügen."
Beschluss vom 23. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 13. März 2020
Tagsatzung:
Datum: 08.04.2020
um: 08.40 Uhr
Ort: Zimmer 140 / 1. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Zahlung einer Quote von 25,95 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans mittels 10 gleichlautenden Halbjahresraten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 13. März 2020

Bekannt gemacht am 16. März 2020
Text:
Die für den 08.04.2020 festgesetzte Tagsatzung wird abberaumt. Ein neuer Termin wird gesondert bekannt gegeben werden.
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Text:
"Die ursprünglich für den 08.04.2020 anberaumte Tagsatzung findet am 17.06.2020 um 09.00 Uhr im Saal H / 1. Stock des Bezirksgerichtes Leoben statt."

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.

Beisatz: Es besteht Schutzmaskenpflicht !
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 17. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung einer Quote von 37,54 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans mittels 10 gleichlautenden Halbjahresraten (1. Rate fällig am 20.12.2020, die weiteren Zahlungstermine sind der 20.6. und 20.12. eines jeden Jahres, letzte Rate fällig am 20.6.2025).

Bestätigung:
Der am 17.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Juni 2020

Bekannt gemacht am 9. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.06.2025
Beschluss vom 8. Juli 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 12:05:35 MESZ