LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 3/26g
Konkursverfahren
503946y
Bekannt gemacht am 7. Jänner 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 503946y
- Schuldner:
- teD Betriebs GesmbH
Hauptstraße 54
7343 Neutal
FN 503946y
(vormals Petronczki Vermietungs und Betriebs GesmbH) in 7343 Neutal, Hauptstraße 54, mit Betriebsstätte in 7343 Neutal, Werner von Siemens-Straße 1
- Masseverwalter:
- ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Fabrikstraße 12
7344 Stoob
Tel.: 02612/4346617, Fax: 01533778420
E-Mail: stibi@ateus.at
FN 446107s, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Dr. Dieter Stibi, RA in 7344 Stoob, Fabrikstraße 12
- Beteiligter:
- AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
- Beteiligter:
- KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
- Beteiligter:
- ÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM
Nußdorfer Lände 23/3. Stock
1190 Wien
Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680
- Beteiligter:
- ISA Landesgeschäftsst. Burgenland
Wienerstraße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.01.2026
Anmeldungsfrist: 09.03.2026
- Tagsatzung:
- Datum: 23.03.2026
um: 09.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 10:00 Uhr
- Text:
- Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 08.01.2026 ein.
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Der Konkurs ist geringfügig.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 7. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 23. März 2026
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Tagsatzung:
- Datum: 27.04.2026
um: 10.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
vE 10:40 Uhr
- Text:
- Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme.
Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.
- Text:
- Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 09.03.2026 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.
Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
Beschluss vom 23. März 2026
Bekannt gemacht am 23. April 2026
- Text:
- Die für den 27.04.2026 anberaumten Tagsatzungen werden infolge Zurückziehung des Sanierungsplanantrages durch den Schuldner abberaumt. Der Masseverwalterin wurde die Weisung erteilt, dass schuldnerische Vermögen zu verwerten und das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Der Akt ist mit Jahresende 2026 kalendiert.
Beschluss vom 23. April 2026
Bekannt gemacht am 5. Mai 2026
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 5. Mai 2026
Bekannt gemacht am 1. Juni 2026
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 1. Juni 2026
Bekannt gemacht am 9. Juni 2026
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 9. Juni 2026
Bekannt gemacht am 19. August 2026
- Tagsatzung:
- Datum: 28.09.2026
um: 10.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Meistbotsverteilungstagsatzung
vE 10:50 Uhr
- Text:
- Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der EZ 1424 Grundbuch 33039 Neutal
Beschluss vom 19. August 2026
Ausdruck vom: 19.10.2026 22:46:48 MESZ
