zur Navigation
576528k

Bekannt gemacht am 1. August 2024
Firmenbuchnummer:
FN 576528k
Schuldner:
Cyrus Industries GmbH
Biedermayrstraße 15
4421 Aschach an der Steyr
FN 576528k
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.08.2024
Anmeldungsfrist: 17.09.2024
Masseverwalter:
WEIXLBAUMER Markus Mag. MBA
Stelzhamerstraße 11
4400 Steyr
Tel.: 07252/5030030, Fax: 07252/50300-50
E-Mail: kanzlei@weixlbaumer.co.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Tagsatzung:
Datum: 01.10.2024
um: 14.15 Uhr
Ort: 2. Stock, Saal 2
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 1. August 2024

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2024
Tagsatzung:
Datum: 05.11.2024
um: 13.45 Uhr
Ort: 2. Stock, Saal 2
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
1. Ab-und Aussonderungsrechte werden durch den Sanierungsplan nicht berührt.
2. Masseforderungen werden voll bezahlt.
3. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %-ige Quote, zahlbar wie folgt:
-20 % binnen 14 Tagen ab Annahme, wobei die Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter erfolgen soll und der Erlag am Massekonto als Bestätigungsvoraussetzung vereinbart wird,
-55 % binnen eines Jahres ab Annahme, und
-25 % binnen zwei Jahren nach Annahme
des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung.
4. Der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Sanierungsplan gewährt, werden für diejenigen Gläubiger hinfällig, gegenüber welchen die Schuldnerin mit der Erfüllung des Sanierungsplanes in Verzug gerät.
Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer 21-tägigen Nachfrist, welche mittels Einschreiben zu setzen ist, nicht bezahlt hat.

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 2. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 6. November 2024
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
34 % binnen vier Wochen ab Annahme, wobei die Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter erfolgen soll und der Erlag von EUR 40.331,25 bis spätestens 13.11.2024 am Massekonto als Bestätigungsvoraussetzung vereinbart wird,
33 % binnen einem Jahr ab Annahme, und
33 % binnen zwei Jahren nach Annahme
des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung.

Beschluss vom 5. November 2024

Bekannt gemacht am 11. November 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 05.11.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 11. November 2024

Bekannt gemacht am 5. Dezember 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.11.2026
Beschluss vom 5. Dezember 2024
Ausdruck vom: 06.07.2025 03:48:23 MESZ