LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 121/24x
Konkursverfahren
29.03.1972
Bekannt gemacht am 5. Juli 2024
- Schuldner:
- Kling
- Vorname:
- Herbert
Werbeagentur
Hauptstraße 39/Stg. 1/1
3400 Weidling
Gebdat: 29.03.1972
Geschäfts- und Wohnanschrift
weitere Wohnanschrift:
1160 Wien, Wichtelgasse 25/3
- Masseverwalter:
- KLEIN Robert Dr.
Spiegelgasse 10
1010 Wien
Tel.: 01/513 99 39, Fax: 01/513 99 39-30
E-Mail: office@insolvenzordnung.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.07.2024
Anmeldungsfrist: 23.10.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 06.11.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Anträge auf Bewilligung der elektronischen Akteneinsicht werden mangels gesetzlicher und technischer Grundlage nicht behandelt werden. Der digitale Akt in den Sparten Insolvenzverfahren und Insolvenzeröffnungsverfahren befindet sich erst im Vorbereitungsstadium.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 5. Juli 2024
Bekannt gemacht am 7. November 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Text:
- Dem/Der Schuldner:in wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 20.11.2024 eingeräumt.
Beschluss vom 6. November 2024
Bekannt gemacht am 20. Jänner 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 26.02.2025
um: 10.15 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes; weitere maximal 25 % Superquote im Fall eines Prozess- und Hereinbringungserfolges in NL unter Überwachung durch einen Treuhänder gemäß § 157i IO.
Laut Insolvenzverwalter ist der angebotene Sanierungsplan als angemessen zu beurteilen, die Erfüllbarkeit ist jedoch wesentlich von der prognostizierten Umsatzsteigerung abhängig.
Beschluss vom 20. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 27. Februar 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 09.04.2025
um: 10.15 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Der Schuldner stellt eine Erhöhung der Quote in Aussicht.
Erstreckung gemäß § 148a Abs 1 Z 3 IO.
Beschluss vom 26. Februar 2025
Bekannt gemacht am 10. April 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 27 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5,5 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 9. April 2025
Bekannt gemacht am 6. Mai 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 09.04.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 6. Mai 2025
Bekannt gemacht am 22. Mai 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 09.04.2027
Beschluss vom 21. Mai 2025
Ausdruck vom: 06.07.2025 11:29:28 MESZ