LG St. Pölten (199), Aktenzeichen 14 S 116/22g
Konkursverfahren
06.06.1983
Bekannt gemacht am 23. September 2022
- Schuldner:
- Taghouti
- Vorname:
- Faker
Gastgewerbe
Kirchengasse 3
3430 Tulln an der Donau
Gebdat: 06.06.1983
- Masseverwalter:
- ANZBÖCK Walter Dr.
Stiegengasse 8
3430 Tulln
Tel.: 02272/61 600, Fax: 02272/61 600-20
E-Mail: anwalt@anzboeck.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.09.2022
Anmeldungsfrist: 08.11.2022
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Tagsatzung:
- Datum: 22.11.2022
um: 10.50 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 23. September 2022
Bekannt gemacht am 22. November 2022
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 22. November 2022
Bekannt gemacht am 6. Dezember 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 20.12.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig, ob es offene Buch-oder Wechselforderungen sind, eine 20-%-ige Quote zahlbar wie folgt:
10% zahlbar binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge binnen drei Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist, 5 % binnen 12 Monaten und 5 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 6. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2022
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar wie folgt: 10 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge bereits beim Insolvenzverwalter erliegt, 5% binnen 1 Jahr, 5% binnen 2 Jahren ab Annahme. Die Nachfrist beträgt 14 Tage.
Beschluss vom 20. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 2. Jänner 2023
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 20.12.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans ist das Insolvenzverfahren aufgehoben (§ 152b Abs. 2 IO).
Beschluss vom 2. Jänner 2023
Bekannt gemacht am 20. Jänner 2023
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.12.2024
Beschluss vom 19. Jänner 2023
Ausdruck vom: 11.07.2025 16:19:38 MESZ