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482429f

Bekannt gemacht am 11. September 2023
Firmenbuchnummer:
FN 482429f
Schuldner:
Noodles Agency GmbH
Billrothstraße 2/4/92
1190 Wien
FN 482429f
Masseverwalter:
NEUHAUSER Michael Dipl.Ing.Mag.
Eßlinggasse 7
1010 Wien
Tel.: +43 1 90333, Fax: +43 1 90 333-55
E-Mail: wien@snwlaw.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.09.2023
Anmeldungsfrist: 09.11.2023
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 23.11.2023
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 07.12.2023
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % binnen 2 Jahren
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 11. September 2023

Bekannt gemacht am 14. September 2023
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbetrieb: "öffentliche Ausschreibungen"
Beschluss vom 14. September 2023

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2023
Verlegung:
Die für den 07.12.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 14.12.2023
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal 1712,17. Stock

Sanierungsplantagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 10. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 23. November 2023
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Tagsatzung:
Datum: 14.12.2023
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal 1712,17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 23. November 2023

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2023
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 22% Quote,
zahlbar wie folgt:
a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP,
b) weitere je 8,5 % binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des SP,
c) der Anspruch auf Covid Verlustersatz III der Schuldnerin gegen die COFAG wird von der Schuldnerin unwiderruflich dem Sanierungsverwalter als zu bestellendem Treuhänder i.s. des § 157i IO mit dem Auftrag übertragem, die Geldmittel im Falle der Einbringlichkeit als zusätzliche Quote an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.

Beschluss vom 14. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2023
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 14.12.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 15. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 4. Jänner 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.12.2025
Beschluss vom 4. Jänner 2024
Ausdruck vom: 07.10.2026 04:05:10 MESZ