BG Kufstein (830), Aktenzeichen 6 S 15/20y
Schuldenregulierungsverfahren
31.10.1960
Bekannt gemacht am 15. September 2020
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Walter
Autoaufbereiter
Morsbacherstr. 7
6330 Kufstein
Gebdat: 31.10.1960
- Beteiligter:
- Schuldenberatung Tirol
Bahnhofstr. 37
6300 Wörgl
Tel.: 05332/75504
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.09.2020
Anmeldungsfrist: 16.11.2020
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 02.12.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 210, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 0,6% ihrer Forderungen zahlbar binnen 5 Jahren,in 10
gleichen halbjährlichen Raten, beginnend 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplans.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Beim gegenständlichen Schuldenregulierungsverfahren handelt es sich um ein
Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220 IO, Art. 3 Abs 1 EuInsVO).
Beschluss vom 15. September 2020
Bekannt gemacht am 17. November 2020
- Verlegung:
- Die für den 02.12.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 20.01.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 210, 1. Stock
Aufgrund des derzeit landesweit stattfindenden Covid-19-Lockdowns.
Beschluss vom 17. November 2020
Bekannt gemacht am 20. Jänner 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 20.01.2021 eingeleitet.
- Text:
- Zum Treuhänder wird die ASB Schuldnerberatungen GmbH, Bockgasse 2b, 4020 Linz
bestellt.
Beschluss vom 20. Jänner 2021
Bekannt gemacht am 4. Februar 2021
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 4. Februar 2021
Bekannt gemacht am 18. Februar 2021
- Text:
- Die Zusammenrechnung des Bezuges des Schuldners mit
dem Unterhaltsergänzungsanspruch gegenüber seiner Ehefrau
wird gem. § 292 EO iVm. § 205 IO angeordnet.
Beschluss vom 18. Februar 2021
Bekannt gemacht am 4. März 2021
- Text:
- Gegen den Zusammenrechnungsbeschluss vom 18.02.2021
wurde Rekurs erhoben.
Beschluss vom 4. März 2021
Bekannt gemacht am 2. Juni 2021
- Text:
- Dem Rekurs des Schuldners gegen den Zusammenrechnungsbeschluss wurde NICHT Folge gegeben.
Beschluss vom 2. Juni 2021
Bekannt gemacht am 7. Dezember 2021
- Text:
- Die Zusammenrechnung des AMS-Bezuges des Schuldners mit dem Unterhaltsergänzungsanspruch gegenüber seiner Ehefrau wird erneut gem. § 292 EO iVm. § 205 IO angeordnet.
Beschluss vom 7. Dezember 2021
Bekannt gemacht am 1. Juli 2022
- Text:
- Die Zusammenrechnung der Bezüge des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner
Autoaufbereitung/Margit Huber mit dem Unterhaltsergänzungsanspruch gegenüber
seiner Ehefrau wird erneut gem. § 292 EO iVm. § 205 IO angeordnet.
Beschluss vom 1. Juli 2022
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:50:35 MEZ