LGZ Graz (638), Aktenzeichen 27 S 137/24k
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
121586d
Bekannt gemacht am 20. August 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 121586d
- Schuldner:
- KBO Ostermann GmbH
Stiftergasse 26-28
2601 Sollenau
FN 121586d
Sitz der Geschäftsführung, Verwaltung und Hauptproduktion:
Industriestraße 7, 8075 Hart bei Graz
weiterer Produktionsstandort:
Donaustraße 10, 4050 Traun
vertreten durch die Geschäftsführer:
Rita Ostermann, geb. 16.05.1978, Losenheimer Straße 130/1, 2734 Puchberg am Schneeberg
DI Thomas Sattler, geb. 11.12.1971, Waldheimatweg 17c, 8010 Graz
- Text:
- diese vertreten durch:
Kohlfürst Rechtsanwalts GmbH
St. Veiter Straße 99
8046 Graz
- Masseverwalter:
- CGO Insolvenzverwaltungsgesellschaft mbH
Neutorgasse 47
8010 Graz
Tel.: +43 316 820 620 - 0, Fax: +43 316 820 620 - 4
E-Mail: office@cgo-masseverwaltung.at
vertreten durch den Geschäftsführer:
Dr. Otto Werschitz, Rechtsanwalt
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.08.2024
Anmeldungsfrist: 08.10.2024
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen."
- Tagsatzung:
- Datum: 22.10.2024
um: 10.55 Uhr
Ort: Zimmer 230, Saal L, 2. Stock
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Tagsatzung:
- Datum: 12.11.2024
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 230, Saal L, 2. Stock
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplanstagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Text:
- Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung desselben.
Beschluss vom 20. August 2024
Bekannt gemacht am 22. August 2024
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Labor" (Standort Industriestraße 7, 8075 Hart bei Graz)
"Durchlaufanlage" (Standort Industriestraße 7, 8075 Hart bei Graz)
"Einkammer-Vorbehandlung" (Standort Lenaustraße 10, 4050 Traun)
Beschluss vom 22. August 2024
Bekannt gemacht am 30. August 2024
- Text:
- Die richtige Anschrift des weiteren Produktions Standortes lautet:
Lenaustraße 10, 4050 Traun
Beschluss vom 30. August 2024
Bekannt gemacht am 12. September 2024
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Logistik Oberösterreich"
Beschluss vom 12. September 2024
Bekannt gemacht am 22. Oktober 2024
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.Alpenländischer Kreditorenverband
Pestalozzistraße 1/2, 8011 Graz
2.Kreditschutzverband von 1870
Kaiserfeldgasse 7, 8010 Graz
3.Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
4.Österr. Verband Creditreform
Bauteil 4, Muthgasse 36-40, 1190 Wien
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 22. Oktober 2024
Bekannt gemacht am 7. November 2024
- Text:
- Die Schuldnerin hat den Sanierungsplan Vorschlag wie folgt verbessert:
Die Insolvenzgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten eine Gesamtquote von 25 %. Und zwar ist eine Barquote von 10 %, auszuschütten durch die Insolvenzverwalterin binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, sowie eine weitere Teilquote von 7,5 %, binnen einem Jahr nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und eine weitere Teilquote von 7,5 % binnen 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplans, zu bezahlen.
Beschluss vom 7. November 2024
Bekannt gemacht am 12. November 2024
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten eine Gesamtquote von 25 %. Und zwar ist eine Barquote von 10 %, auszuschütten durch die Insolvenzverwalterin binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, sowie eine weitere Teilquote von 7,5 %, binnen einem Jahr nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und eine weitere Teilquote von 7,5 % binnen 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplans, zu bezahlen.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 12.11.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 25 %, und zwar ist eine Barquote von 10 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie eine weitere Quote von 7,5 % binnen 1 Jahr nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und eine weitere Quote von 7,5 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen.
Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.
Beschluss vom 12. November 2024
Bekannt gemacht am 2. Dezember 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.11.2026
Beschluss vom 2. Dezember 2024
Ausdruck vom: 07.10.2026 00:15:25 MESZ
