zur Navigation
373579g

Bekannt gemacht am 9. Februar 2024
Firmenbuchnummer:
FN 373579g
Schuldner:
Handybörse B & D GmbH
Pluskaufstr. 7
4061 Pasching
FN 373579g
(Sitz laut Firmenbuch)
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Handys und Handyzubehör
sowie: Schillerstraße 4, 4020 Linz,
Waidhofner Straße 1, 3300 Amstetten und
Anton-Plochberger-Straße 2, Einkaufszentrum HEY-Steyr, 4400 Steyr
Masseverwalter:
WEIXLBAUMER Markus Mag. MBA
Stelzhamerstraße 11
4400 Steyr
Tel.: 07252/5030030, Fax: 07252/50300-50
E-Mail: kanzlei@weixlbaumer.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.02.2024
Anmeldungsfrist: 02.04.2024
Tagsatzung:
Datum: 16.04.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 14.05.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 9. Februar 2024

Bekannt gemacht am 22. Februar 2024
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 22. Februar 2024
Ausdruck vom: 04.05.2024 05:19:02 MESZ