LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 21/24y
Konkursverfahren
373579g
Bekannt gemacht am 9. Februar 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 373579g
- Schuldner:
- Handybörse B & D GmbH
Pluskaufstr. 7
4061 Pasching
FN 373579g
(Sitz laut Firmenbuch)
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Handys und Handyzubehör
sowie: Schillerstraße 4, 4020 Linz,
Waidhofner Straße 1, 3300 Amstetten und
Anton-Plochberger-Straße 2, Einkaufszentrum HEY-Steyr, 4400 Steyr
- Masseverwalter:
- WEIXLBAUMER Markus Mag. MBA
Stelzhamerstraße 11
4400 Steyr
Tel.: 07252/5030030, Fax: 07252/50300-50
E-Mail: kanzlei@weixlbaumer.co.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.02.2024
Anmeldungsfrist: 02.04.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 16.04.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 14.05.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 9. Februar 2024
Bekannt gemacht am 22. Februar 2024
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 22. Februar 2024
Bekannt gemacht am 13. Mai 2024
- Bezeichnungsänderung:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
- Text:
- Gemäß § 167 Abs 3 IO wird das gegenständliche Sanierungsverfahren umbenannt in ein Konkursverfahren, da die Schuldnerin ihren Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat.
- Abberaumung:
- Die für den 14.05.2024, 09.00 Uhr, Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 13. Mai 2024
Bekannt gemacht am 6. November 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 15.11.2024
um: 08.50 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels "Zoom"
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 2,1 %.
- Text:
- Die Tagsatzung vom 15.11.2024, 08.50 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 12.11.2024 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 4. November 2024
Bekannt gemacht am 15. November 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Quote für Insolvenzgläubiger 2,1 %
Beschluss vom 15. November 2024
Bekannt gemacht am 6. Dezember 2024
- Schlussverteilung:
- Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt nach Verteilungsbeschluss 2,1 %.
Beschluss vom 6. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 27. Dezember 2024
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 27. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 3. Jänner 2025
- Text:
- 1.) Gemäß § 138/2 IO wird hinsichtlich enachgenannten Vermögens in Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet und RA Mag. Weixlbaumer wieder als Insolvenzverwalter eingesetzt.
Zur nachträglichen Verteilung gelangen zukünftige Quotenzahlungen aus Insolvenzverfahren 14 S 157/24 i des LG St. Pölten betreffend das Vermögen von Herrn Günther Dexel und ein möglicher Privatbeteiligtenzuspruch aus dem Strafverfahren GZ 11 St 8/24 w der Staatsanwaltschaft Linz
Beschluss vom 2. Jänner 2025
Ausdruck vom: 06.07.2025 04:20:00 MESZ