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369792m 23.12.1978

Bekannt gemacht am 24. November 2020
Firmenbuchnummer:
FN 369792m
Schuldner:
DI (FH) Klima Roland
Wiener Neustädter Straße 68/9
2821 Lanzenkirchen
FN 369792m, Gebdat: 23.12.1978
vertreten durch:
Wagner Rechtsanwälte GmbH
Wieninger Straße 3
4780 Schärding
Masseverwalter:
Mag. Dr. Ulrike GRÜNLING Rechtsanwalt
Hauptplatz 14
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/84141, Fax: 02622/84141-24
E-Mail: office@hain-rechtsanwaelte.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.11.2020
Anmeldungsfrist: 29.12.2020
Tagsatzung:
Datum: 12.01.2021
um: 10.05 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 1 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
5 Teilquoten zu je 0,20 % (jährliche Ausschüttung)
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a Abs 2 IO mit der Maßgabe, dass die schriftliche Mahnung eingeschrieben zu erfolgen hat. Die Massegläubiger werden innerhalb von drei Jahren voll befriedigt, sofern das Gericht keine andere Frist gesetzt.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der
bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und
von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den
Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige
Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.
Auszug aus der Hausordnung:
Das Gebäude darf von gerichtsfremden Personen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten
werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen wenn möglich ein Sicherheitsabstand von mindestens
1,5 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen
verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Beschluss vom 24. November 2020

Bekannt gemacht am 25. November 2020
Text:
Ergänzung der Eintragung vom 24.11. 2020
Der Termin 12.01. 2021 dient auch als
Schlussrechnungstagsatzung und Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 24. November 2020

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 1. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2021
Text:
Verbesserung des Zahlungsplanes:
Die Gläubiger erhalten eine Barquote im Umfang von 4,5 % (Basis für die Quotenberechnung sind die anerkannten und festgestellten Insolvenzforderungen), welche innerhalb von 14 Tagen ab Annahme des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig wird. Die Ausschüttung der Barquote erfolgt durch die Insolvenzverwalterin.
Beschluss vom 8. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 14. Jänner 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 4,5 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 4,5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, wobei diese bis spätestens 26.01.2021 bei der Masseverwalterin bei sonstiger Versagung zu erlegen ist.
Beschluss vom 12. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2021
Bestätigung:
Dem am 12.01.2021 angenommenen Zahlungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 27. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 29. März 2021
Tagsatzung:
Datum: 04.05.2021
um: 09.50 Uhr
Ort: Zimmer 34
Zahlungsplantagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Barquote von 4,5 %, welche bereits treuhändig bei der Masseverwalterin erliegt und durch diese binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet wird.
Der/die Schuldner/in hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Zahlungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit FFP2 Masken betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 2m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 26. März 2021

Bekannt gemacht am 6. Mai 2021
Bestätigung:
Der am 04.05.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 4,5 %, zahlbar wie folgt:
Die Quote von 4,5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans,
wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche noch zu begleichenden Masseverbindlichkeiten bereits bei der Masseverwalterin erliegt.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes aufgehoben.
Beschluss vom 4. Mai 2021

Bekannt gemacht am 26. Mai 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.06.2024
Beschluss vom 21. Mai 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 06:48:26 MESZ