LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 122/17s
Konkursverfahren
09.07.1967
Bekannt gemacht am 31. Oktober 2017
- Schuldner:
- Schasching
- Vorname:
- Karl
Mayrhansenstraße 3/1
4060 Leonding
Gebdat: 09.07.1967
Friseur-, Kosmetik- & Nagelstudio
- Masseverwalter:
- Mag. Markus WEIXLBAUMER Rechtsanwalt
Garnisonstraße 17
4020 Linz
Tel.: +43 732 776234, Fax: +43 732 776234 22
E-Mail: linz@rae-hhw.at
- Eröffnung:
- Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 31.10.2017
Anmeldungsfrist: 02.01.2018
- Tagsatzung:
- Datum: 16.01.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 20.02.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen und zwar in zwei gleich hohen Teilquoten von jeweils 10 %, wobei die erste Teilquote binnen 14 Tagen und die zweite Teilquote binnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanvorschlags fällig sind.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 31. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 12. Jänner 2018
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbereich Kosmetik
Beschluss vom 12. Jänner 2018
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2018
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 16. Jänner 2018
Bekannt gemacht am 1. Februar 2018
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Nageldesign"
Beschluss vom 1. Februar 2018
Bekannt gemacht am 13. Februar 2018
- Text:
- Der Schuldner hat seinen geänderten Sanierungsplan eingebracht über den am 20.02.2018 abgestimmt wird:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen, und zwar in drei Teilquoten, wobei die erste Teilquote in Höhe von 5 % binnen 14 Tagen, die zweite Teilquote in Höhe von 5 % binnen 12 Monaten und die dritte Teilquote in Höhe von 10 % binnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages, fällig sind.
Beschluss vom 13. Februar 2018
Bekannt gemacht am 20. Februar 2018
- Text:
- Die nachträgliche Prüfungstagsatzung, Schlussrechnungstagsatzung und Sanierungsplantagsatzung wurde erstreckt auf 06.03.2018, 09.00 Uhr, Saal 522.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 20. Februar 2018
Bekannt gemacht am 5. März 2018
- Abberaumung:
- Die für den 06.03.2018 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Die Sanierungsplantagsatzung wird verlegt auf den 20.03.2018, 09.00 Uhr.
Beschluss vom 5. März 2018
Bekannt gemacht am 19. März 2018
- Bezeichnungsänderung:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
- Text:
- Gemäß § 167 Abs. 3 IO wird das gegenständliche Sanierungsverfahren umbenannt in ein Konkursverfahren,
- da der Schuldner seinen Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat.
- Abberaumung:
- Die für den 20.03.2018 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 19. März 2018
Bekannt gemacht am 23. März 2018
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 23. März 2018
Bekannt gemacht am 16. April 2018
- Text:
- Das Unternehmen "OptiRein" mit dem Sitz in 4030 Linz, Winetzhammerstraße 14 b bleibt geschlossen.
Beschluss vom 16. April 2018
Bekannt gemacht am 27. November 2019
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 27. November 2019
Bekannt gemacht am 21. Februar 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 17.03.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Zahlungsplanquote von 1,79 % ihrer Forderungen zahlbar wie folgt:
- eine Quote von 0,2557 % binnen 12 Monaten,3
- eine Quote von 0,2557 % binnen 24 Monaten,
- eine Quote von 0,2557 % binnen 36 Monaten,
- eine Quote von 0,2557 % binnen 48 Monaten,
- eine Quote von 0,2557 % binnen 60 Monaten,
- eine Quote von 0,2557 % binnen 72 Monaten,
- eine Quote von 0,2557 % binnen 84 Monaten,
jeweils ab Annahme des Zahlungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben an den Gemeinschuldner zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Die Schlussverteilungsquote bei Nichtannahme des Zahlungsplans in Höhe von 0 % und bei Annahme des Zahlungsplanes in Höhe von 0 %.
Beschluss vom 21. Februar 2020
Bekannt gemacht am 16. März 2020
- Verlegung:
- Die für den 17.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 17.04.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Grund: Notbetrieb aufgrund Corona-Pandemie
Beschluss vom 16. März 2020
Bekannt gemacht am 31. März 2020
- Text:
- Die Uhrzeit der Tagsatzung vom 17.04.2020
wird verlegt auf 10.00 - 10.30 Uhr
und wird diese Tagsatzung nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz)
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine E-Mail-Adresse bis spätestens 15.04.2020 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 31. März 2020
Bekannt gemacht am 17. April 2020
- Text:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 2,1 %, zahlbar wie folgt:
eine Quote von 0,3 % binnen 12 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 24 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 36 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 48 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 60 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 72 Monaten und
eine Quote von 0,3 % binnen 84 Monaten, jeweils ab Annahme des Zahlungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Bestätigung:
- Der am 17.04.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten 2,1 %, zahlbar wie folgt:
eine Quote von 0,3 % binnen 12 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 24 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 36 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 48 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 60 Monaten
eine Quote von 0,3 % binnen 72 Monaten und
eine Quote von 0,3 % binnen 84 Monaten, jeweils ab Annahme des Zahlungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes.
Beschluss vom 17. April 2020
Bekannt gemacht am 11. Mai 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.04.2027
Beschluss vom 11. Mai 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 03:32:47 MESZ