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30.06.1958

Bekannt gemacht am 24. Februar 2021
Schuldner:
Bogensperger
Vorname:
Wolfgang Gernot
Pensionist
Neubaugasse 10
8750 Judenburg
Gebdat: 30.06.1958
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.02.2021
Anmeldungsfrist: 22.04.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 06.05.2021
um: 09.15 Uhr
Ort: Erdgeschoß, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 23,4 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
23,14 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,3856 %; die erste Teilquote ist innerhalb von zwei Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils ein Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Raiffeisenbank Zirbenland eGen., Hauptplatz 12, 8750 Judenburg bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 24. Februar 2021

Bekannt gemacht am 21. April 2021
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 16,17 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
16,17 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 2,695 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Wegfallen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6
Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 21. April 2021

Bekannt gemacht am 6. Mai 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 25,00 % ihrer Forderung, in Form von 46 monatlichen Teilquoten zu je 0,54347 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Wegfallen der Aufrechnung fällig; die weiteren 45 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der/die Schuldner/in eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 06.05.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 6. Mai 2021

Bekannt gemacht am 26. Mai 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.06.2026
Beschluss vom 26. Mai 2021
Ausdruck vom: 01.05.2024 23:49:31 MESZ