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12.08.1960

Bekannt gemacht am 13. April 2023
Schuldner:
Hilber
Vorname:
Franz
Schlosser / Hilber Franz jun.
Magdalenahof 12/1
6152 Trins
Gebdat: 12.08.1960
Masseverwalter:
HÖSS Fabian Dr.
Sillgasse 12/IV
6020 Innsbruck
Tel.: +43(0)512 58 30 74, Fax: +43(0)512 58 30 74 18
E-Mail: office@kanzlei-tirol.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.04.2023
Anmeldungsfrist: 22.05.2023
Tagsatzung:
Datum: 05.06.2023
um: 10.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 13. April 2023

Bekannt gemacht am 19. April 2023
Text:
Die Adresse des Schuldners wird wie folgt berichtigt:
Schuldner:
Hilber
Vorname:
Franz
Schlosser / Hilber Franz jun.
Magdalenahof 128/1
6152 Trins
Gebdat: 12.08.1960
Beschluss vom 19. April 2023

Bekannt gemacht am 5. Juni 2023
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 5. Juni 2023

Bekannt gemacht am 26. Juni 2023
Tagsatzung:
Datum: 11.09.2023
um: 10.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar in 4 Raten halbjährlich zu je 5 %, gerechnet je ab Annahme des Sanierungsplans.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
Beschluss vom 26. Juni 2023

Bekannt gemacht am 4. Juli 2023
Verlegung:
Die für den 11.09.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 11.09.2023
um: 09.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock

ACHTUNG DIE VERHANDLUNG WIRD VORVERLEGT

beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, A-6020 Innsbruck
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar in 4 Raten halbjährlich zu je 5 %, gerechnet je ab Annahme des Sanierungsplans.
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HINWEIS:

Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen.
Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
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Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 4. Juli 2023

Bekannt gemacht am 11. August 2023
Verlegung:
Die für den 11.09.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 16.10.2023
um: 09.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock

beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Beschluss vom 11. August 2023

Bekannt gemacht am 27. September 2023
Verlegung:
Die für den 16.10.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 15.01.2024
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock

beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Beschluss vom 27. September 2023

Bekannt gemacht am 28. Dezember 2023
Text:
Verbesserter Sanierungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 100 %, zahlbar in 4 gleichen Raten zu je 25 % binnen einer Frist von 2 Jahren, gerechnet jeweils 6 Monate ab Annahme des Sanierungsplans.
Beschluss vom 28. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 15. Jänner 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 100 %, zahlbar in 4 gleichen Raten zu je 25 % binnen einer Frist von 2 Jahren, fällig binnen 6,12,18 und 24 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.

Beschluss vom 15. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 12. Februar 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 15.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Gemäß § 152 IO.
Beschluss vom 12. Februar 2024

Bekannt gemacht am 1. März 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.01.2026
Rechtskräftig mit 26.02.2024
Beschluss vom 1. März 2024
Ausdruck vom: 26.04.2024 20:16:49 MESZ