LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 11 S 142/23b
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
263163f
Bekannt gemacht am 5. Dezember 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 263163f
- Schuldner:
- IN-VISION Technologies AG
Industriestraße 9/6, Gewerbepark
2353 Guntramsdorf
FN 263163f
vertreten durch:
Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Bahngasse 25
2700 Wiener Neustadt
- Masseverwalter:
- SCHENZ Rupert Dr.
Enzersdorfer Straße 4
2340 Mödling
Tel.: 02236/86 53 43, Fax: 02236/86 53 43-20
E-Mail: office@schenzhaider.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.12.2023
Anmeldungsfrist: 01.02.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 15.02.2024
um: 13.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 29.02.2024
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 34
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Die Vorstandsmitglieder der Schuldnerin haben zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Text:
- Das Verfahren ist ein Hauptverfahren iSd Art 3 EuInsVO.
Beschluss vom 5. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2023
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"optische Fertigung"
Beschluss vom 22. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 20. Februar 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 15. Februar 2024
Bekannt gemacht am 29. Februar 2024
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 11.04.2024 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von je 7,5 % binnen 12 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.
Beschluss vom 29. Februar 2024
Bekannt gemacht am 5. April 2024
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 29.02.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 25. März 2024
Bekannt gemacht am 25. April 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.02.2026
Beschluss vom 20. April 2024
Ausdruck vom: 15.10.2026 20:08:47 MESZ
