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532605v

Bekannt gemacht am 8. Juni 2021
Firmenbuchnummer:
FN 532605v
Schuldner:
M3 Bau GmbH
Taborstraße 34/3
1030 Wien
FN 532605v
Masseverwalter:
SCHLUDERMANN Maximilian Dr.
Ditscheinergasse 2/4
1030 Wien
Tel.: 715 50 45, Fax: 715 50 45/4
E-Mail: office@anwalt-vienna.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.06.2021
Anmeldungsfrist: 12.08.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 26.08.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 8. Juni 2021

Bekannt gemacht am 9. Juni 2021
Text:
Berichtigung!
Die richtige Adresse der Schuldnerin lautet:
Taborstraße 34/3
1020 Wien
Beschluss vom 9. Juni 2021

Bekannt gemacht am 22. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 07.10.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 100 % in 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 22. September 2021

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100% Quote, zahlbar wie folgt:
a) 50 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP, wobei das Erfordernis hiefür sowie für die Bezahlung aller fälligen Masseforderungen einschließlich aller Verfahrenskosten bis 19.11.2021 bei sonstiger Versagung der Bestätigung des SP beim IV zu erlegen ist,
b) weitere je 25 % binnen 8 und 16 Monaten ab Annahme des SP.

Beschluss vom 7. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 23. November 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Dem am 07.10.2021 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 22. November 2021

Bekannt gemacht am 29. Jänner 2024
Tagsatzung:
Datum: 13.02.2024
um: 11.45 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Bemerkt wird,d ass die Massegläubiger nur anteilig befriedigt werden.
Beschluss vom 29. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 13. Februar 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 13. Februar 2024

Bekannt gemacht am 28. Februar 2024
Aufhebung:
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 28. Februar 2024

Bekannt gemacht am 15. März 2024
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 14. März 2024
Ausdruck vom: 27.04.2024 03:14:54 MESZ