Versteigerung - Wohnung Top 9
74 E 44/25m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
08.10.2026
am 15.12.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Marxergasse 1A, 1030 Wien, 7. OG, Saal 707
01 51528 - 308986
14.12.2026, 15.30 Uhr, 1060 Wien, Hofmühlgasse 7A/Top 9
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a, Mo, Mi - Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Di 8 - 13 Uhr
01109 Mariahilf
4078
B-LNr. 8 48/1830-Anteile
untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an W top 9
8
Hofmühlgasse 7A
1060 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
B lfd. Nr. 8, 48/1830 Anteil – verbunden mit Wohnungseigentum an W top 9 – an
der Liegenschaft EZ 407, Grundbuch 01009 Mariahilf, BG Innere Stadt Wien, mit
den Grundstücksnummern 800/2, 800/3, mit der Adresse 1060 Wien,
Hofmühlgasse 7A
Bestandsverhältnisse:
Anzumerken ist, dass laut Auskunft von Herrn Roman Horatschek, Sohn der
Verpflichteten, die bewertungsgegenständliche Wohnung nicht vermietet und in
Eigengebrauch von Frau Brigitta Horatschek steht. Die Bewertung erfolgt daher
bestandsfrei.
Schriftliche Mitteilungen der
Immobilienkanzlei W.Rest:
Laut schriftlicher Mitteilung der Immobilienkanzlei W.Rest vom 10.07.2025 beträgt
der Stand der Rücklage ca. € 93.000,--.
Außerbücherliche Darlehen bestehen nicht.
B lfd. Nr. 8, 48/1830 Anteil – verbunden mit Wohnungseigentum an W top 9
Die aktuelle monatliche Vorschreibung beträgt gesamt € 187,47.
Hinzuweisen ist, dass laut Auskunft von Herrn Roman
Horatschek, Sohn der Verpflichteten, die Beheizung der
bewertungsgegenständlichen Wohnung mittels einer
Gas-Kombitherme erfolgt. Eine Funktionsüberprüfung der
Heizung wurde durch den Sachverständigen nicht durchgeführt
und diesbezüglich keine Haftung übernommen.
53,37 m²
236.000,00 EUR
nicht festgestellt
23.600,00 EUR
118.000,00 EUR
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger
Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein,
Berufsausweise etc.).
Bietinteressenten können sich schon vorab das für die Versteigerung erforderliche Formular
von der Homepage des Bezirksgericht Innere Stadt Wien ausdrucken und ausgefüllt
mitbringen:
https://www.justiz.gv.at/bg-innere-stadt-wien/bezirksgericht-innere-stadt-wien/info-zu-
zwangsversteigerungen-von-liegenschaften.8f1.de.html >
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die Verpflichtete hat
nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht
mitgeteilt, ob er auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
