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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Leopoldstadt (082)

Aktenzeichen:

25 E 76/25w

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

19.05.2026

Sonstiges:

Die Versteigerung entfällt.

Termin:

am 16.07.2026 um 11:30 Uhr

Ort:

1020 Wien, Taborstr. 90-92, EG, Saal G


Grundbuch:

01652 Leopoldstadt

EZ:

7578

Grundstücksnr.:

1825/294

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Stadionallee ,Gruppe 7/Parzelle 27

PLZ/Ort:

1020 Wien


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

ein im Straßenverlauf der Stadionallee gelegenes ebenes, annähernd rechteckig, in Nord/West Ausrichtung konfiguriertes, Mittelgrundstück mit einer Grundstücksfläche von gesamt 294 m² mit darauf befindlichen Einfamilien- Kleingartenhaus: Keller, EG, OG.

Grundstücksgröße:

294 m²

Objektgröße:

82,82 m²


Schätzwert:

485.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

48.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

388.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

dem Langgutachten sind Plan- und Fotodokumentation angeschlossen


Bekannt gemacht am 19.5.2026

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 16.07.2026 um 11:30 Uhr.
"Sonstiges" von Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:, 1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG);, 2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der, Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen, Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)., Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium kommen nur, Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder, die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als, Sicherheitsleistung geeignet., Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung, samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist., In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot, EUR 388.000,-- (80% des Schätzwertes)., Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1, Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet., Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998, idF 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen, Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen, Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im, Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses, Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes, erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen., Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzprotokolle usw. können von, den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den, Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorstehend bezeichneten, Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen, Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu, ersehen., An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der, Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich, der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden Aufforderungen:, Allgemeine Aufforderung, Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im, Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie, zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr, geltend gemacht werden könnten., Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger, Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte, Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden, aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der, Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen, Schuldners einverstanden sind., Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der, Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in, Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners, einverstanden erklären., Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen, Abgaben, Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu, entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen, sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben, bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der, Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen, Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch, Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der, Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung, des bisherigen Schuldners einverstanden erklären., Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen, Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im, Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese, Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der, Verteilungsmasse berichtigt werden würden., Ungültige Vereinbarungen, Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu, erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens, zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden., Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden., Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht:, Führerschein, Berufsausweise etc.). Soll ein im Firmenbuch eingetragenes, Unternehmen als Bieter/in auftreten, ist ein Firmenbuchauszug mitzubringen; bei einem, Verein, ein Auszug aus dem Vereinsregister., Nehmen Sie – wenn möglich – das auf der Homepage des Bezirksgerichtes Leopoldstadt, (www.justiz.gv.at > Gerichte > Oberlandesgerichtssprengel Wien > Landesgerichtssprengel, Wien > Bezirksgerichtes Leopoldstadt) veröffentliche Bieter:innendatenblatt ausgefüllt zur, Versteigerung mit.) auf Die Versteigerung entfällt. geändert.


Ausdruck vom: 14.06.2026 05:38:20 MESZ