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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 2/25i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

10.09.2026

Versteigerungstermin:

am 22.10.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, Verhandlungssaal 1

Telefonkontakt:

02635 62031 DW 141

Besichtigungszeit:

2640 Gloggnitz, Angelius Rumpler Gasse 10
16.10.2026, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Sonstiges:

Für 16.10. 2026, 14:00 – 17:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernden Liegenschaften
festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen
werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 838 lasteten mit Stand Juni 2025 weiters mit dinglicher Wirkung
versehene öffentliche Abgaben von € 3.029,31 .
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers
in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten
können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden
beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens
sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des
Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden
in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist
oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist
als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des
Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin
bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des
bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung
berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld
in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in
Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt
sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung
durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme
der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch
nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung
angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers
aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23109 Gloggnitz

EZ:

838

Grundstücksnr.:

715/89

BLNr:

4 und 5

Liegenschaftsadresse:

Angelius Rumpler Gasse 1

PLZ/Ort:

2640 Gloggnitz


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der Liegenschaft befindet sich ein in zwei Bauabschnitten errichtetes Wohnhaus mit Erdgeschoß und Mansarde als Wohnebenen. Das Gebäude ist vollunterkellert. Das Fußbodenniveau liegt über 50cm über Terrain. An der vorderen linken Liegenschaftsecke wurde ein in massiver Bauweise errichteter Carport mit direkter Zufahrt von der Straße und Ausgang in den Garten errichtet.
Das Erdgeschoß liegt um rund 50cm über Terrain. Der Bereich vom straßenseitigen Zugang bis zum Wohnhaus ist bis zur Terrasse, welche auch als Zugang dient, einfach befestigt. Ebenso führt ein befestigter Weg von der Garage bis hin zur Terrasse.
Die verbleibende Freifläche ist als einfacher Garten ausgestaltet.
Zur Straße hin ist das Grundstück mit einer Gartenmauer eingefriedet.

Grundstücksgröße:

597 m²


Schätzwert:

314.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

31.400,00 EUR

Geringstes Gebot:

285.000,00 EUR


Lageplan:

Lageplan (77 KB)

Foto(s):

Fotos siehe Langgutachten (73 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Einfamilienhaus (22.10.2026 11:00)

2640 Gloggnitz, Angelius Rumpler Gasse 1

Ausdruck vom: 11.09.2026 00:34:20 MESZ