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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Feldkirch (921)

Aktenzeichen:

5 E 2930/24w

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

08.07.2025

Sonstiges:

Die Versteigerung am 10.7.2025 um 14:00 Uhr findet nicht statt.

Termin:

am 10.7.2025 um 14:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Feldkirch, Chruerstraße 13, 6800 Feldkirch, Verhandlungssaal 104


Grundbuch:

92124 Tisis

EZ:

1290

Grundstücksnr.:

5637/1, 5637/2, 5637/3

BLNr:

43

Liegenschaftsadresse:

Letzestraße 49, 51, 53

PLZ/Ort:

6800 Feldkirch


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die Wohnung Top 8 befindet sich im Erdgeschoss im Haus Letzestraße 51. Die Wohnanlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 15 Wohnungen. Im UG des Hauses Letzestr. 53 ist eine Tiefgarage mit Kellerabteilen und Kellerräumen untergebracht. Die Gebäude sind in Massivbauweise ausgeführt, Putzfassaden, Pultdächer mit Blech, Kunststofffenster, Gaszentralheizung. Die Wohnung Top 8 hat eine Nutzfläche von 80,57 m², Terrasse Südwest 14,57 m², Terrasse Nordost 6,94 m², Grünfläche Südwest 66,54 m², Grünfläche Nordost 21,45 m², Grünfläche Südost 22,02 m², Tiefgarage, überdachter Sitzplatz 13,90 m2. Über dem Sitzplatz befindet sich ein Parkplatz (Benützungsregelung). Die Fußböden sind als Parkett- und Fliesenböden ausgeführt, Wände verputzt. Sanierungsarbeiten sind im Gange.

Grundstücksgröße:

2.313 m²

Objektgröße:

80,57 m²


Schätzwert:

394.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche älteren Datums

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

39.450,00 EUR

Geringstes Gebot:

197.250,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Verweis auf vollinhaltliches Gutachten.
Gemäß Kaufvertrag vom 29.06.2002 wurde ein Kellerabteil
gemäß Parifizierung vom 16.09.1999 (zwei Kellerabteile)
verkauft. Da eine Berichtigung der Grundbuchanteile nicht erfolgte, erfolgt die Bewertung dreifach, nämlich Wohnung Top 8 mit einem Kellerabteil: EUR 385.500,00, Kellerabteil EUR 9.000,00, Wohnung Top 8 mit zwei Kellerabteilen: 394.500,00
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle
usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den
Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens
gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn
der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung
der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfändgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit
Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert,
vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den
Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben , so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich
aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den
Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in
Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich
sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren , die noch nicht
pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung
angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis
zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind
ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile
können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert
werden.
(Bel. Zu EF 216 - Versteigerungsedikt)


Bekannt gemacht am 8.7.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 10.7.2025 um 14:00 Uhr.
"Sonstiges" hinzugefügt: Die Versteigerung am 10.7.2025 um 14:00 Uhr findet nicht statt.


Ausdruck vom: 09.07.2025 15:58:22 MESZ