zur Navigation
Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Tulln (201)

Aktenzeichen:

9 E 3/25t

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

28.08.2026

Versteigerungstermin:

am 23.10.2026 um 10:15 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Tulln,Albrechtsgasse 10,3430 Tulln,1.Stock, Verhandlungssaal I


Grundbuch:

20132 Hintersdorf

EZ:

614

Grundstücksnr.:

350/46

BLNr:

1

PLZ/Ort:

3413 Hintersdorf


Kategorie(n):

bebaubare Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Blfd. Nr. 1, 1/1 Anteil, an der Liegenschaft EZ 614, Grundbuch 20132 Hintersdorf,
BG Tulln, mit der Grundstücksnummer 350/46, mit der Adresse 3413 Hintersdorf
Energieausweis:
Hinzuweisen ist, dass die Liegenschaft unbebaut ist
Bestandsverhältnis:
Hinzuweisen ist, dass die Liegenschaft unbebaut ist.
Rückstände:
Laut Kontoblatt der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern vom 16.06.2026 ist ein
Rückstand von gesamt € 482,70 betreffend der bewertungsgegenständlichen
Liegenschaft vorhanden.

Grundstücksgröße:

700 m²


Schätzwert:

219.100,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

21.910,00 EUR

Geringstes Gebot:

146.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, Blfd. Nr. 1, 1/1 Anteil, an der
Liegenschaft EZ 614, Grundbuch 20132 Hintersdorf, BG Tulln, mit der
Grundstücksnummer 350/46, mit der Adresse 3413 Hintersdorf, ohne
Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag
26.03.2026 beträgt gerundet:
EUR 219.100,-
(Euro Zweihundertneunzehntausendeinhundert )
Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, Blfd. Nr. 1, 1/1 Anteil, an der
Liegenschaft EZ 614, Grundbuch 20132 Hintersdorf, BG Tulln, mit der
Grundstücksnummer 350/46, mit der Adresse 3413 Hintersdorf, mit
Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag
26.03.2026 beträgt gerundet:
EUR 218.600,-
(Euro Zweihundertachtzehntausendsechshundert )
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO
von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen
abgewichen: Das geringste Gebot beträgt zwei Drittel
des Schätzwerts.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit
dinglicher Wirkung)
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die
verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179
EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines
Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen
Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der
nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-
Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für
eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls
ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der
Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu
sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines
Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über
rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.


Langgutachten:

Langgutachten (2291 KB)

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Foto (160 KB) Foto (145 KB) Foto (179 KB) Foto (137 KB) Foto (134 KB) Foto (157 KB)


Bekannt gemacht am 28.8.2026

Sonstiges Edikt

"Sonstige Hinweise" von Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, Blfd. Nr. 1, 1/1 Anteil, an der , Liegenschaft EZ 614, Grundbuch 20132 Hintersdorf, BG Tulln, mit der , Grundstücksnummer 350/46, mit der Adresse 3413 Hintersdorf, ohne , Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag , 26.03.2026 beträgt gerundet: , EUR 219.100,- , (Euro Zweihundertneunzehntausendeinhundert ) , Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, Blfd. Nr. 1, 1/1 Anteil, an der , Liegenschaft EZ 614, Grundbuch 20132 Hintersdorf, BG Tulln, mit der , Grundstücksnummer 350/46, mit der Adresse 3413 Hintersdorf, mit , Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag , 26.03.2026 beträgt gerundet: , EUR 218.600,- , (Euro Zweihundertachtzehntausendsechshundert ) auf Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, Blfd. Nr. 1, 1/1 Anteil, an der , Liegenschaft EZ 614, Grundbuch 20132 Hintersdorf, BG Tulln, mit der , Grundstücksnummer 350/46, mit der Adresse 3413 Hintersdorf, ohne , Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag , 26.03.2026 beträgt gerundet: , EUR 219.100,- , (Euro Zweihundertneunzehntausendeinhundert ) , Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, Blfd. Nr. 1, 1/1 Anteil, an der , Liegenschaft EZ 614, Grundbuch 20132 Hintersdorf, BG Tulln, mit der , Grundstücksnummer 350/46, mit der Adresse 3413 Hintersdorf, mit , Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag , 26.03.2026 beträgt gerundet: , EUR 218.600,- , (Euro Zweihundertachtzehntausendsechshundert ) , Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt., Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO, von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, abgewichen: Das geringste Gebot beträgt zwei Drittel, des Schätzwerts., Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:, Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit, dinglicher Wirkung), Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die, verpflichtete Partei nicht abgegeben., Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179, EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines, Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses, auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen, Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der, nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-, Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für, eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer, beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls, ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen., Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der, Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu, sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines, Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über, rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO. geändert.


Ausdruck vom: 01.09.2026 07:06:58 MESZ