Versteigerung - Reihenhausanlage
6 E 4/23s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
30.09.2026
am 19.11.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 1. Stk., VHS 2
02252/86500
04030 Siegenfeld
277
398/1
6
Badner Straße 15
2500 Siegenfeld
Mehrfamilienhaus
Die Reihenhausanlage wurde im Jahr 2021 fertiggestellt und besteht aus zwei Doppelhäusern (Haus 1 & 2 und Haus 4 & 5) und einem Einfamilienhaus (Haus 3). Die Häuser 1 bis 3 bestehen aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss, die Häuser 4 und 5 bestehen aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss.
Die Kellergeschosse laut Einreichplan vom 10.10.2017 wurden nicht ausgeführt!
Die Häuser bestehen im Erdgeschoss aus einem Vorraum, einem Abstellraum, einer Dusche/WC, einer Küche und einem Wohnzimmer, im Obergeschoss sind ein Vorraum, ein Bad mit WC und drei Zimmer vorhanden, bei den Häusern 1 bis 3 sind im Dachgeschoss ein weiteres Zimmer vorhanden. Jedes Haus ist im Erdgeschoss mit einer Terrasse und einem Garten ausgeführt, die Häuser 1 bis 3 sind im Dachgeschoss nord- und südseitig mit je einer Terrasse ausgestattet. Vor jedem Haus befinden sich zwei KFZ-Stellplätze im Freien.
Die Reihenhausanlage ist in Massivbauweise errichtet und mit Vollwärmeschutzfassaden ausgestattet. Die Dächer sind als bekieste Flachdächer ausgeführt, die Belichtung erfolgt durch Kunststoff-Alufenster bzw. beim Haus 5 durch Holz-Alufenster. Die Böden sind mit Fliesenbelägen bzw. Laminatböden ausgestattet.
Die Beheizung erfolgt durch eine Luft-Wärmepumpe in jedem Haus, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung.
Die Häuser sind durch die Mieter möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind bis auf die vom Vermieter bereitgestellte Kücheneinrichtung nicht Gegenstand der Bewertung.
Die Reihenhausanlage befindet sich in einem dem Alter entsprechend guten Zustand, jedoch sind die Laminatböden schadhaft ("schüsseln" der Belagsoberfläche).
Bei Haus 2 und Haus 5 sind Wasserschäden durch undichte Wasserleitungen vorhanden. Die Schäden werden derzeit behoben, eine Kostenübernahme durch die Versicherung ist anzustreben.
Die Kellergeschosse der Reihenhäuser wurden baulich nicht ausgeführt.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
1.527 m²
632,13 m²
1.850.000,00 EUR
Einbauküchen: Zeitwert NULL Euro.
0,00 EUR
185.000,00 EUR
925.000,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
keine Lasten.
Allenfalls die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete(n) Partei(en) hat(haben) nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet(n).
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete(n) Partei(en) haben die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.








