Versteigerung - Gebäude
9 E 8/26y
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
27.07.2026
am 03.09.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, Verhandlungssaal 1
02635 62031 DW 141
2842 Edlitz, Markt 51
28.08.2026, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Für 28.08.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde
Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen
ungehinderten Zutritt zu gewähren. Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit
Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden
gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Zum Stichtag der Schätzung wurden von der Gemeinde keine mit dinglicher Wirkung
versehenen öffentlichen Abgaben bekannt gegeben.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl
ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht
Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen
Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des
Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur
Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert
ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet,
ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des
Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung
berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der
Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft
zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben
berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der
oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung
abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die
Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der
Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch
den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden
erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und
anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden,
widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
23002 Edlitz
374, 227, 198
.187, 843/2, 840/3
1 (EZ 374), 2,3 (EZ 227), 1,2 (EZ 198)
Markt 51
2842 Edlitz
Zweifamilienhaus
LAGE:
All diese Grundstücke bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit und liegen am Ortsrand von Edlitz, ostseitig von der Zufahrtsstraße zum Ortszentrum, welche Straße in unmittelbarer Nähe in die B55 ( Kirchschlager Straße) einmündet.
Die Lage der Grundstücke ist eben, die Figuration aller Grundstücke zusammenhängend rechteckig.
Die umliegenden Grundstücke sind, soweit bekannt, mit diversen Wohn- und Nebengebäuden bebaut.
INFRASTRUKTUR:
Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten, wie öffentliche Haltestellen (Bahn und Bus), Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Kinderbetreuungseinrichtung, Volksschule, Bank, etc. sind in Edlitz vorhanden.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG WOHNGEBÄUDE:
Laut Angabe wurde dieses Wohnhaus von der Grundsubstanz her in den 1930er Jahren errichtet, Pläne und Bescheide aus dieser Zeit liegen mir nicht vor.
Vorliegend ist mir ein Einreichplan aus dem Jahr 1974 für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses.
Soweit angegeben, wurde die Heizung 2023 erneuert.
Das Wohnhaus ist dreigeschoßig (Keller, Erdgeschoss und Dachgeschoss) und in Massivbauweise ausgeführt. Die Grundrissform ist L-förmig und etwas abgestuft.
Im Dachgeschoss des Hauses vorhanden sind folgende Räumlichkeiten: Schlafraum 1, Kabinett, Schlafraum 2, Badezimmer, Vorraum und Dachbodenraum.
Im Erdgeschoss bestehen ehemalige Dunkelkammer, Musikzimmer / Büro, Badezimmer, Vorraum und Gangflächen mit Zugang zu den Stiegen, WC, Arbeitszimmer, Küche / Essen / Wohnen sowie Stiege zum Eingangsbereich und zum Keller.
Im Keller vorhanden sind folgende Räumlichkeiten: Heizraum, Holzlagerraum, Vorplatz und Gangflächen, Keller 1, Waschküche, Vorraum, Speis, Keller 2 sowie Keller 3.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt von der asphaltierten Ortsstraße aus, welche westseitig an den Grundstücken Nr. .187 und 840/3 vorbeiführt. Von dieser Straße sind Zugang und Zufahrt zur Liegenschaft gegeben. Der Eingang in das Haus erfolgt von der Gebäuderückseite und sind die Geschoße (Keller bis Dachgeschoss) über eine Stiege miteinander verbunden.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG NEBENGEBÄUDE:
Dieses Nebengebäude wurde, wie den Einreichplänen zu entnehmen, 1951 errichtet und erfolgte ein Zubau 1957.
Das Gebäude hat rechteckigen Grundriss, ist zur Gänze zweigeschoßig (Erdgeschoss und Obergeschoss) und in Massivbauweise errichtet.
Das Obergeschoss ist zur Gänze leerstehend und hat folgende Räumlichkeiten: Dachboden, Vorraum, Zimmer 1, Zimmer 2, Küche, Gang, Zimmer 3, Balkon und Badezimmer.
Im Erdgeschoss sind vorhanden Eingang mit Vorplatz bei der Stiege, Waschraum mit WC, Abstellraum / Vorraum, Fotoatelier, Garage sowie Werkstätte, Vorraum und WC.
Die Aufschließung und Erreichung des Gebäudes erfolgt von der Hofseite aus über eine Vorlegstufe. Erdgeschoss und Obergeschoss sind über eine im Haus befindliche Stiege miteinander verbunden.
AUSSENANLAGEN UND EINFRIEDUNGEN:
Straßenseitig besteht eine Einfriedung aus einem Sockel- und Pfeilermauerwerk in Sichtausführung mit einem Metallzaun, einem doppelflügeligen Zufahrtstor aus Metall und einer einflügeligen Metalltür.
An der rechten Seite besteht ein Sockel mit Maschenzaun.
Die Zugänge sind mit Waschbeton ausgelegt, die Hoffläche ist mit Bitukies versehen und bestehen Vorlegstufen aus Kunststein.
Im Bereich Zugang Wohnhaus ist im Eingangsbereich ein Vordach vorhanden aus einer Holzkonstruktion, auf zwei Säulen gestützt.
Im Bereich Nebengebäude besteht eine Überdachung, gleichfalls aus einer Holzkonstruktion und ist dieser Bereich als Terrasse ausgestaltet und mit Natursteinen belegt.
Die nicht bebauten und befestigten Flächen stellen Grünzonen dar (Gartenfläche) in durchaus gepflegtem Zustand.
Angegeben wird, dass das Grundstück 3 m nach dem Nebengebäude endet und besteht zum Nachbargrundstück keine Abgrenzung / Einfriedung.
1.153 m²
249,03 m²
331.000,00 EUR
kein Zubehör
33.100,00 EUR
264.800,00 EUR
MB Gst. .187 (126 KB)
Orthofoto Gst. .187 (415 KB)
MB Gst. 843/2 (125 KB)
Orthofoto Gst. 843/2 (409 KB)
MB Gst. 840/3 (126 KB)
Orthofoto Gst. 840/3 (413 KB)
nicht verfügbar



























