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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 40/25b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

05.05.2026

Versteigerungstermin:

am 18.06.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, VHS 1

Telefonkontakt:

02635 62031 DW 141

Besichtigungszeit:

Schneebergstraße 174, 2734 Puchberg am Schneeberg
12.6.2026, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sonstiges:

Für 12.6.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu verstei-
gernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflusti -
gen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichts -
vollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadener -
satzansprüche.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls
sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht
mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl
ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neun-
kirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätz- Kostenersatz erhältlich.
werts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkun -
den in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die
auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Si -
cherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Lo -
sungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernah-
me der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuld -
ners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Bar -
zahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit
der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegen -
schaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abga -
ben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind,
die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleich -
zeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung ab -
gegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das
Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners ein-
verstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrich -
tenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt
Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt
sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemel -
det werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at
verwiesen.


Grundbuch:

23328 Puchberg am Schneeberg

EZ:

1923

Grundstücksnr.:

1224/2

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Schneebergstraße 174

PLZ/Ort:

2734 Puchberg am Schneeberg


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Gebäude allgemeine Beschreibung und Außenbereich:
Auf der Liegenschaft befindet sich ein Wohnhaus mit Keller, Erdgeschoß und Dachgeschoß. Über das Dachgeschoß ist eine große Dachterrasse über der Garage erreichbar. Dort befindet sich ein kleines, nicht bewertungsrelevantes, aufgestelltes Pool.
Das Wohnhaus wurde 2004 baubewilligt.
Das Gebäude ist im Rohbau (Dach dicht, Fenster, Fassade) praktisch fertiggestellt. Der Ausbau samt Haustechnik ist nur ca. zu 30% fertiggestellt. Das Dachgeschoß wurde entgegen der Baubewilligung bzw. dem Einreichplan in der Natur ausgebaut. Im bewilligten Einreichplan ist lediglich „Dachboden“ ausgewiesen.
Das Grundstück ist weitgehend eben. An der nördlichen Gebäudeseite führt eine Rampe in den Keller. Derzeit ist der Zugang von außen aufgrund von Sperrmüll-Ablagerungen nicht möglich. Im restlichen Bereich liegt das Kellergeschoß weitgehend unter Terrain.
Bei den Fenstern handelt es sich um Kunststoff-Isolierglasfenster mit einer außen aufgeklebten Folie in Holzoptik (3-fach verglast).
Das Dach wurde, soweit einsehbar, mittels roter Betondachsteinen als Einfachdeckung eingedeckt. Die beiden straßenseitigen Türme sind mit Biberschwanzdeckung eingedeckt. Im Bereich der Garage im Erdgeschoß ist eine beschichtete Bitumendeckung vorhanden.
Im Keller befindet sich die Holzzentralheizung mit Pufferspeicher und Warmwasserspeicher.

Grundstücksgröße:

2.230 m²


Schätzwert:

397.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

39.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

198.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Gebäude wird derzeit großflächig zu Lagerzwecken genutzt. Daher war eine Besichtigung der Räume im Gebäude nur sehr eingeschränkt bzw. in Teilbereichen nicht möglich.
Das Grundstück wird großflächig zu Lagerzwecken von diversen Containern, Holzresten und Sperrmüllgut verwendet. Daher war in Teilbereichen eine Besichtigung von den Außenbereichen nur sehr eingeschränkt möglich.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnhaus

Foto(s):

Fotos siehe Langgutachten (1604 KB)

Ausdruck vom: 06.05.2026 08:49:19 MESZ