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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Seekirchen am Wallersee (590)

Aktenzeichen:

14 E 69/26f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

31.07.2026

Versteigerungstermin:

am 08.09.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, Erdgeschoß, Saal 1

Telefonkontakt:

05 7601 21 37570

Besichtigungszeit:

26.August 2026 - 14:30 Uhr, 5102 Anthering, Wald 24

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Seekirchen nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05 7601 21 37570

Sonstiges:

BEZEICHNUNG DER LIEGENSCHAFT
Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Pool an der Adresse: 5102 Anthering, Wald 24
Liegenschaft bestehend aus Grundstück Nr. 2790 mit einer Fläche von 821m², davon 166m² Bauflächen (Gebäude) und 655m² Gärten
ZUR LIEGENSCHAFT GEHÖRT FOLGENDES ZUBEHÖR
Einbauküche im Erdgeschoß im Wert von EUR 1.000,--.
ÄBNDERUNG DER GESETZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN:
Aufgrund des Beschlusses ON 23 beträgt das geringste Gebot EUR 588.700,00
OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT SIND ZU ÜBERNEHMEN:
Keine Lasten
OPTION ZUR STEUERPFLICHT:
Die verpflichteten Parteien haben dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
MITTEILUNG ZU INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE:
Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
DAS VADIUM KANN NUR IN FORM VON SPARURKUNDEN ERLEGT WERDEN!
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb bzw. Bestätigung, dass keine Zustimmung erforderlich ist, durch die Grundverkehrsbehörde erfolgen. Es sei denn, bereits im Versteigerungstermin wird vom betreibenden Gläubiger oder vom Meistbietenden durch Vorlage der entsprechenden Bestätigung, Bescheinigung oder Urkunde im Sinne des § 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nachgewiesen.
An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der
Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at).


Grundbuch:

56401 Acharting

EZ:

178

Grundstücksnr.:

2790

BLNr:

2 und 3

Liegenschaftsadresse:

Wald 24

PLZ/Ort:

5102 Anthering


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Das Einfamilienhaus in Wald 24, 5102 Anthering umfasst ein Erdgeschoß, ein Dachgeschoß und ein Kellergeschoß. Im Osten wurde eine Doppelgarage an das Wohnhaus angebaut und im Westen des Grundstückes ist ein Pool situiert.
Das Erdgeschoß (91 m²) umfasst eine Diele, ein Zimmer, ein WC, einen Wohn- und Essbereich, einen Arbeitsraum sowie einen Kochbereich. Weiters führt eine Ausgangsmöglichkeit auf eine Terrasse.
Das Dachgeschoß (92 m²) besteht aus einer Diele, einem WC, einem Bad mit WC, einem Kabinett, drei Zimmern und einem Schrankraum. Ein Kabinett sowie zwei Zimmer verfügen über eine Ausgangsmöglichkeit auf einen Balkon. Von der Diele im Dachgeschoß gelang man über eine Einschubtreppe in den Spitzboden.
Das Kellergeschoß (86 m²) umfasst einen Vorraum, einen Waschraum, drei Kellerräume, einen Abstellraum, einen Heizraum und einen Tankraum. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Ölheizung.
Im Außenbereich befindet sich der Pool, der Garten ist begrünt und mit diversen Bäumen und Sträuchern bepflanzt.
Die Doppelgarage (43 m²) verfügt zudem über einen kleinen Anbau in Holzbauweise, der zu Lagerzwecken genutzt wird.

Grundstücksgröße:

821 m²

Objektgröße:

183,00 m²


Schätzwert:

840.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

1.000,00 EUR

Vadium:

84.100,00 EUR

Geringstes Gebot:

588.700,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Aufgrund der Komplexität wird ausdrücklich auf das beigelegte Langgutachten verwiesen.
ZUR NACHRICHT
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem
Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den
Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AM DOE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren, und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind,
werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten
Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld
durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann
sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch
den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren,
die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor
Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung
des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
UNZULÄSSIGE BIETERABSPRACHEN:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen
oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht
mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge,
Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder
übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Bekannt gemacht am 31.7.2026

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 26.August 2026 um 14:30 Uhr


Bekannt gemacht am 31.7.2026

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" von 26.August 2026 um 14:30 Uhr auf 26.August 2026 - 14:30 Uhr, 5102 Anthering, Wald 24 geändert.


Ausdruck vom: 01.08.2026 21:41:55 MESZ