Versteigerung - Grundstück
6 E 15/25b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01.07.2025
am 25.08.2025 um 13:45 Uhr
Bezirksgericht Feldkirch, Churerstraße 13, 6800 Feldkirch, Saal 104
+43 576014 343184
am 12.08.2025 um 10 Uhr 00,
in 6800 Feldkirch, Im Grisseler 5 b
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle
usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfändgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben , so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren , die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
92102 Altenstadt
6031
6366
2 Anteil: 1/2 und 3 Anteil: 1/2
Im Grissseler 5b
6800 Feldkirch
unbebaute Liegenschaft
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück in Feldkirch - Altenstadt.
464 m²
411.000,00 EUR
kein Zubehör
41.100,00 EUR
411.000,00 EUR
1. Der Verkehrswert versteht sich inkl. den Barwerten für die grundbücherlich sichergestellten dinglichen Rechte und Lasten in Höhe von € - 33.000,00.
2. Vollinhaltlicher Verweis auf das Originalgutachten mit Beilagen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis , ggf. ein Firmenbuchausdruck bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wurden von Amts wegen dahingehend abgeändert, dass das Mindestgebot dem Schätzwert entspricht.
Auszug aus dem Stadtplan 01 (169 KB)
Auszug aus dem Stadtplan 02 (157 KB)
DKM_Luftbild (187 KB)
Flächenwidmung (250 KB)
Gefahrenzone (347 KB)
nicht verfügbar