Versteigerung - Tankstelle
22 E 72/24z
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
30.10.2026
am 11.02.2027 um 13:30 Uhr
Bezirksgericht Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien, Erdgeschoss, Saal A
01/40177/309000 - Servicecenter
Nach Terminvereinbarung unter 01 40177/30 90 00, im Servicecenter des Bezirksgerichts Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien
Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
01010 Neubau
1189
2 und 4
Seidengasse 12 ident Zieglergasse 27
1070 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentumsobjekt an Tankstelle in 1070 Wien, Seidengasse 12 ident mit Zieglergasse 27;
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siebengeschoßige Wohnhausanlage aus Bj 1966 mit ausgebautem Dachgeschoss, bestehend aus drei Stiegen des Bautyps „sozial- und gemeinnütziger Wohnbau – Baulückenbebauungen“; Haus in durchschnittlichem Erhaltungszustand
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zentrale Lage mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr; Parkraumbewirtschaftung
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gemeinsame Versteigerung von
10500/109520 Anteilen, BLNr. 2 verbunden mit WE an
Tankstelle II St II und
1740/109520 Anteilen, BLNr 4 verbunden mit WE an
W Nr 1a St I
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Aufteilung der Objekte: Tankstelle, Abstellraum 1, Garderobe, Waschraum 1 mit WC, Lagerraum, Waschraum 2 mit WC, Verkaufsraum, Abstellraum 2, Ölraum, Servicebox/Waschanlage, Lager; 2 Müllräume (lt Verpfl. allgemeine Teile)
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Die Objekte werden zum Betrieb einer Tankstelle genutzt und sind im Erdgeschoss situiert; Beheizung erfolgt mittels einer Hauszentralheizung (Fernwärme); BLNr 2
verfügt über einen Strom-, Wasser- und Kanalanschluss; Erhaltungszustand beider Objekte einfach und zweckdienlich.
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Lt. Nutzwertgutachten beträgt die Fläche der Tankstelle Stiege 2 und 3 859,18 m² und des Geschäftslokals 62,86 m²; Verbindung der Objekte durch Türdurchbruch
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Objekte sind seit 03/2022 gemeinsam auf unbestimmte Zeit vermietet (Mietvertrag nicht unterschrieben); 3 Monatsmieten Kaution
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Wohnbeiträge gesamt 2.078,89 € brutto für BLNR 2 und 456,95 € brutto für BLNR 4 (Stand 01/2025).
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Es wird explizit auf das ausführliche Gutachten und die darin befindlichen Unterlagen hingewiesen!
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Das Gutachten wurde mit Stichtag 03.03.2025 erstellt. Der Mieter der Tankstelle teilte dem Insolvenzverwalter mit, dass am Versteigerungsobjekt seit der Schätzung durch den Sachverständigen keine Veränderungen vorgenommen worden seien, aber es vor einigen Monaten in der Werkstatt zu einem Brand gekommen sei, dessen Folgen zwischenzeitlich aber bereits saniert worden seien. Weitere Informationen stehen dem Gericht nicht zur Verfügung.
1.278 m²
922,04 m²
341.000,00 EUR
kein Zubehör
34.100,00 EUR
272.800,00 EUR
Recht an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden können.
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Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
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Ohne Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Staats oder bereits erteilter Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz kann nicht an der Versteigerung teilgenommen werden!
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Bei dieser Versteigerung wird von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, als BLNR 2 und BLNR 4 gemeinsam versteigert werden und das geringste Gebot mit 4/5 des Schätzwerts festgesetzt wurde.
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An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek ob diesen Liegenschaften eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen Aufforderung, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind (§ 169 EO).
Die öffentlichen Organe haben sich über die Art der Berichtigung dieser Ansprüche zu erklären und überdies spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtende, durch bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden, widrigenfalls diese letzteren Ansprüche, ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden.
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Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben ist.
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Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden, decken sich aber ohnehin mit den Angaben im Langgutachten aus der Ediktsdatei. Bei Gericht sind auch Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Langfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
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Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
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VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in).
















































