Versteigerung - Eigentumswohnung
6 E 10/25v
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
22.05.2026
am 25.08.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Bad Ischl, Verhandlungssaal I, Stockwerk B,
Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: höherer Betrag
als geringstes Gebot der Versteigerung und zwar EUR 165.450,00 (75 % des Schätzwerts)
laut Beschluss vom 21. April 2026 (ON 24);
42008 Jainzen
32
71/2 und 358/2
149,150,151,152
Kreuterer Straße 9
4820 Bad Ischl
Eigentumswohnung
Die gegenständliche Liegenschaft EZ 32, KG 42008 befindet sich im Ortsteil Jainzen der Stadtgemeinde Bad Ischl, rund 1,4 km (Luftlinie) nordwestlich des Stadtzentrums.
Südlich der Liegenschaft verläuft der Ischlfluss.
Zufahrt und Zugang zur Liegenschaft erfolgen über die öffentliche Kreuterer Straße.
Die Wohnanlage Kreuterer Straße 9 in 4820 Bad Ischl besteht aus 3 Bauteilen (Bauteil I, II und III). Die Wohnanlage diente ursprünglich als Personalwohnhaus für die Firma Lodenfrey GmbH.
Die zu bewertende Wohnung W I/34 und W I/35 befindet sich im südwestlichen Bereich im 3. Obergeschoß des Bauteiles I.
Die beheizte Wohnnutzfläche der Wohnung W I/34 und W I/35 beträgt 75,66 m².
Zur Wohnung gehören 3 Loggias mit jeweils 5,20 m², gesamt also 15,60 m².
Die Wohnung W I/34 und W I/35 verfügt über 317/10000stel Anteile an der Gesamtliegenschaft.
Die Wohnung ist nach Westen ausgerichtet. Zudem befindet sich ein Fenster in der südlichen Außenwand.
Mit Ausnahme der beiden Sanitärräume (Bad/WC) und dem Wohnschlafraum in der ehemaligen Wohnung 35 sind alle Räume natürlich belichtet und belüftet. Beim Wohnschlafraum könnte allerdings aus Sicht des gefertigten SV ein Teil der Trennwand entfernt werden, sodass auch dieser Raum natürlich belichtet und belüftet wäre.
In den beiden Sanitärräumen sind mechanische Lüfter montiert.
Die Wandflächen und Deckenuntersichten sind gespachtelt weiß gekalkt. Die Wandflächen in den Sanitärräumen (Bad und WC) sind im unteren Bereich gefliest.
Die Fußbodenbeläge bestehen im Wohnbereich aus Holzparkett und Laminat, in den Sanitärräumen aus keramischen Fliesen. Die Fußböden der 3 Loggien sind mit Steinzeugplatten belegt.
Als Innentüren sind furnierte Vollbautüren, zum Teil in Holzstöcken und zum Teil in Stahlzargen eingebaut.
Die Fenster und Fenster/Türelemente der Firma Hrachowina bestehen aus weißen Kunststoffrahmen mit Isolierverglasungen.
Die Beheizung erfolgt über eine erdgasbetriebene Zentralheizungsanlage im Kellergeschoß. Die Wärmeabgabe in der Wohnung wird über Wandheizkörper bewerkstelligt.
Das südliche Bad ist mit einer Sitzbadewanne und mit einer Standmuschel samt Aufputzspülkasten ausgestattet.
Im nördlichen Bad befindet sich eine Dusche mit Kunststoffschiebeteil, ein Handwaschbecken samt Verbau und Spiegelschrank sowie eine Standmuschel samt Aufputzspülkasten.
Die Einbauküche ist mit einem E-Herd samt Dunstabzug, einem Geschirrspüler samt Spülbecken, mit einem Backrohr sowie mit einem Dampfgarer ausgestattet.
Im Zuge der Besichtigung ist aufgefallen, dass derzeit kein Stellplatz für eine Waschmaschine besteht.
Es gibt in der Anlage auch keinen für die Allgemeinheit zugänglichen Waschraum.
Aller Voraussicht nach war die Waschmaschine früher an jener Stelle, wo sich jetzt die Spüle und der Geschirrspüler befinden.
Ein Waschmaschinenstellplatz könnte aus Sicht des gefertigten SV mit wenig Aufwand geschaffen werden.
Die gegenständliche Wohnung verfügt über kein Kellerabteil und über keinen eigenen, zugewiesenen PKW-Abstellplatz.
2.593 m²
75,66 m²
220.600,00 EUR
Kein für die Bewertung relevantes Zubehör vorhanden
kein Zubehör
20.060,00 EUR
165.450,00 EUR
Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.





